-- Anzeige --

Urteil der Woche: Mitarbeiter muss Kündigung nicht persönlich erhalten

10.01.2012 10:10 Uhr
Urteil der Woche: Mitarbeiter muss Kündigung nicht persönlich erhalten
Ein Kündigungsschreiben muss nicht unbedingt persönlich übergeben werden
© Foto: ddp/Kai-Uwe Knoth

Es genügt, wenn ein in der Wohnung des Betroffenen lebendes Haushaltsmitglied über 18 Jahren das Kündigungsschreiben entgegennimmt

-- Anzeige --

Mainz. Eine Kündigung muss einem Mitarbeiter nicht zwangsläufig persönlich übergeben werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem nun bekanntgewordenen Urteil. Vielmehr reicht es nach Meinung der Richter aus, wenn ein in der Wohnung des Betroffenen lebendes volljähriges Haushaltsmitglied den Brief entgegennimmt (Az.: 9 Sa 226/11).

Die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin wurde mit dem Richterspruch als verspätet und damit unzulässig gewertet. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung der Frau über einen privaten Zustelldienst zukommen lassen. Der Bote hatte sie allerdings nicht persönlich angetroffen, sondern nur den im Haushalt lebenden Schwiegervater. Die Klägerin behauptete daher, die Kündigung sei ihr nie wirksam zugegangen.

Das LAG sah die Sache anders: Nur wenn ein Gesetz oder etwa der Arbeitsvertrag die persönliche Übergabe der Kündigung vorschreibt, gelte eine Ausnahme. Im konkreten Fall habe daher die dreiwöchige Frist gegen die Kündigung begonnen, als der Schwiegervater das Schreiben angenommen hat. (dpa)

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 28.06.2011
Aktenzeichen: 9 Sa 226/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.