Das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf der Bundesstraße 25 in Westmittelfranken ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit waren die Klagen von zwölf Spediteuren und Logistikunternehmen gegen die Stadt Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach) auch in letzter Instanz erfolgreich. Die Leipziger Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Mai 2007. Die Stadt Dinkelsbühl hatte mit dem nächtlichen Durchfahrverbot verhindern wollen, dass Lastwagen wegen der Autobahnmaut auf die mautfreie Bundesstraße ausweichen. Die Regelung weist laut Urteil aber Rechtsfehler auf. Gleichzeitig präzisierte das Bundesverwaltungsgericht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um mit dem Erlass von Durchfahrverboten Mautausweichverkehr zu unterbinden. Die Beschränkung des Verkehrs zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sei grundsätzlich möglich. Als Marke nannten die Richter, dass sich der Lärmpegel durch den Ausweichverkehr um mindestens drei Dezibel erhöht oder aber dass ein Pegel von tagsüber mindestens 70 Dezibel beziehungsweise nachts 60 Dezibel erreicht wird. (dpa/kap) Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 13.3.2008 Aktenzeichen: 3 C 18.07
Urteil der Woche: LKW-Fahrverbot auf der B 25 ist rechtswidrig

Kommunen dürfen aber grundsätzlich Durchfahrverbote verhängen, um Mautausweichverkehr zu unterbinden