-- Anzeige --

Urteil der Woche: Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

06.02.2012 09:58 Uhr
Urteil der Woche: Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung
Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann von Klauseln im Arbeitsvertrag abhängen
© Foto: Fotolia/Sterneleben

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden

-- Anzeige --

Erfurt. Gekündigte Arbeitnehmer können nicht grundsätzlich damit rechnen, noch Weihnachtsgeld zu bekommen.  Der Anspruch darauf könne davon abhängig gemacht werden, ob ein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung besteht, entschied das Bundesarbeitsgericht (LAG) in Erfurt. Die Richter erklärten entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen für rechtens. Allerdings komme es immer darauf an, welcher Zweck mit der Sonderzahlung verfolgt werde. Werde das Weihnachtsgeld einzig an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft und sei nicht zur Vergütung der Leistung bestimmt, sei dagegen nichts einzuwenden.

In dem besagten Fall hatten die Klägerin und das beklagte Unternehmen im Arbeitsvertrag ein jährliches Weihnachtsgeld vereinbart, dass regelmäßig mit dem Novembergehalt gezahlt werden sollte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung aber unter die Bedingung gestellt, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch ungekündigt fortbestehen müsse. Er kündigte das Arbeitsverhältnis am 23. November 2009 zum Jahresende und zahlte das Weihnachtsgeld nicht. Die Steuerfachwirtin zog daraufhin vor das Arbeitsgericht und klagte auf Zahlung.

Die Klausel im Arbeitsvertrag sei eine unangemessene Benachteiligung und daher nichtig, so ihre Argumentation der Frau. Dem schlossen sich das Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Hamm an und verurteilten den Arbeitgeber zur Zahlung. Das Bundesarbeitsgericht sah die Sache tatsächlich anders und entschied in der Revision, dass eine Klausel, nach der die Weihnachtsgratifikation vom Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses abhängig sei, grundsätzlich zulässig sei. Das Landesarbeitsgericht müsse jetzt klären, ob der Arbeitgeber die Kündigung treuwidrig ausgesprochen und damit die Zahlung vereitelt habe. (mp)

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 18. Januar 2012
Aktenzeichen: 10 AZR 667/10

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.