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Transportgewerbe lehnt Reform des Reisekostenrechts ab

27.03.2012 15:33 Uhr
Transportgewerbe lehnt Reform des Reisekostenrechts ab
Änderungen zum Reisekostenrecht stoßen auf Ablehnung
© Foto: Fotolia/Klaus Eppele

Das Thüringer Transportgewerbe lehnt die Reformansätze des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts ab

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Erfurt. Das Thüringer Transportgewerbe lehnt die Reformansätze des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts ab. Das teilte der Spediteursverband heute in einer Pressemitteilung mit. „Die uns vorliegenden Reformansätze zur angeblichen Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen“, heißt es in der Erklärung.

Die bisher gewährten Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit deckten zwar zunehmend einen kleiner werdenden Anteil der tatsächlich entstehenden Kosten, haben sich aber trotzdem bewährt und sind übersichtlich. Bei einer Mindestabwesenheit von der Wohnung beziehungsweise Betrieb von 8 Stunden gibt es derzeit 6 Euro, bei 14 Stunden 12 Euro und 24 Stunden 24 Euro.

„Nun wurden vom BMF im Wesentlichen vier Modelle entworfen, die nicht weniger bürokratisch als die bisherigen sind, aber zu längeren Abwesenheitszeiten, verringerten Pauschbeträgen und höheren Steuern für die Arbeitgeber führen“, so der Thüringer Verband. „Es geht hier offensichtlich nicht um die Interessen der Auswärtstätigen, sondern um steuerliche Vorteile für den Staat“.

Das Thüringer Transportgewerbe fordert deshalb, dass zumindest die alten Spesensätze beibehalten werden. „Es wäre im Interesse aller Auswärtstätigen, diese Sätze entsprechend den gestiegenen Preisen anzupassen“, so der Verband. Die Wegstreckenentschädigung sollte demnach von derzeitig 0,30 Euro auf 0,40 Euro pro Kilometer angehoben werden. (ak) 

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