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Seminar: Neuer Arbeitsalltag - was bei Cannabis zu beachten ist

21.08.2024 14:36 Uhr | Lesezeit: 1 min
Anbau von Cannabispflanzen in Blumentopf, Marihuana-Blätter von oben
Der Konsum von Cannabis ist seit 1. April mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Aber was gilt bei der Arbeit?
© Foto: MiMaLeFi/GettyImages

Arbeitgeber müssen mit dem neuen Cannabisgesetz einiges beachten. Ein gemeinsames Seminar von Schunck, VerkehrsRundschau und weiteren Partnern ging vielen Fragen nach.

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Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis legal – mit gewissen Einschränkungen und Regeln. Mit der Teillegalisierung stellen sich auch für viele Arbeitgeber Fragen: Welche Pflichten haben sie nun, gilt ähnliches wie bei Alkohol, was sollten sie tun, was dürfen sie verbieten, was ist schon per Gesetz verboten? Und was gibt es bei Drogentests zu beachten?

Ein Onlineseminar wollte diesen und weiteren Fragen auf den Grund gehen. Veranstaltet wurde es vom auf die Logistikbranche spezialisierten Versicherungsmakler Schunck gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Fringspartners, dem E-Learning-Anbieter Fumo und dem Dienstleister aus dem Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement Voiio, in Kooperation mit der VerkehrsRundschau.

Versicherungsschutz im Blick

Handelt ein Arbeitgeber nicht, wenn er den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter grade Ausfallerscheinungen durch den Konsum von Cannabis hat und sich und andere damit gefährdet, kann er unter anderem den Versicherungsschutz der Unfallversicherung verlieren, betonen die Anwälte von Fringspartners. Hier sei es wichtig, dem Angestellten die Weiterarbeit zu verbieten und im Worst-Case nach Hause zu begleiten.

Auch worauf man bei einer Abmahnung oder Kündigung im Fall von Cannabiskonsum achten sollte und wie man die Mitarbeiter im akuten Verdachtsfall anspricht, gingen die Referenten von Fringspartners und Voiio ein. Grundsätzlich sollten Arbeitgeber schon vor einem Vorfall konkrete Maßnahmen ergreifen, etwa in Arbeitsverträgen ein Verbot aussprechen. Sie können unter bestimmen Voraussetzungen auch Drogentests durchführen. Diese sind aber für Mitarbeiter nicht verpflichtend.

Prävention ist alles

Wichtig ist es auch, schon präventiv tätig zu werden – also die Mitarbeiter etwa über Arbeitsanweisungen über die Wirkung der Droge aufzuklären. Das ist unter anderem über E-Learning möglich, wie es Fumo anbietet.

Sinnvoll kann auch ein Leitfaden für Führungskräfte für eine Krisenintervention sein, erklärte der Referent von Voiio. Eine wohlwollende Ansprache kann man üben, erläuterte Schunck. Ein entsprechender Kurs lasse sich in ein Gesundheitskonzept mit einbinden. Das ganze Q&A auf Basis des Seminars finden Abonnenten kostenfrei im Portal VRplus hier:

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