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Ratgeber: Das muss man über Sepa, BIC und Iban wissen

03.12.2013 10:36 Uhr
Ratgeber: Das muss man über Sepa, BIC und Iban wissen
Zum 1. Februar 2014 wird der Euro-Zahlungsraum vereinheitlicht.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Angelika Warmuth

Alle sprechen vom neuen Sepa-Verfahren. Was hat es damit auf sich und was müssen Unternehmen beachten?

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Zum 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Sepa ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch einheitlicher europäischer Zahlungsraum. Das Sepa-Verfahren löst die nationalen Zahlverfahren ab. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch Iban (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Ab dem Stichtag müssen einheitliche Überweisungsformulare für in- und ausländische Zahlungen verwendet werden. Abbuchungs- und Einzugsermächtigungs-Verfahren werden durch die Sepa-Lastschriftverfahren abgelöst. Von der Umstellung sind alle Unternehmen betroffen.

Daten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern sind auf das neue Verfahren umzustellen. BIC und Iban für das eigene Konto erfahren Unternehmen bei ihrer Bank. Die ihrer Kunden und Mitarbeiter sollten sie rechtzeitig erfragen. Der BIC etwa identifiziert ein Kreditinstitut weltweit eindeutig. Dabei folgt zuerst der vierstellige Bankencode, danach ein zweistelliger Ländercode, anschließend ein zweistelliger Ortscode sowie ein dreistelliger Filialcode. Zum Beispiel hat die Deutsche Bank München die BIC DEUTDEDBMUC. Die Iban ersetzt die bisherige nationale Kontonummer und besteht aus einem zweistelligen Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der Konto-ID, die in Deutschland aus Bankleitzahl und Kontonummer besteht. Ein Beispiel: DE66700700241234567890.

Für Sepa-Überweisungen benötigen Unternehmen die BIC und Iban ihrer Kunden. Für Sepa-Lastschriften ist zudem ein Lastschriftmandat erforderlich. Dieses stellt sicher, dass der Kontoinhaber über die Lastschrift informiert wird. Jeder Zahlungsempfänger, der die Sepa-Lastschrift nutzen will, benötigt zudem eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die die Bundesbank vergibt. Beim Verwendungszweck darf man künftig keine Umlaute mehr, sondern nur noch andere Zeichen verwenden. (ir)

Sie haben Fragen zum Thema Recht und Geld? Schicken Sie uns eine Mail: andre.giesse@springer.com

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