Bonn. Seit Anfang Mai 2015 haben die norwegische Straßenverwaltung, der Zoll und die Polizei das Recht, ein Fahrzeug festzusetzen und so lange an der Weiterfahrt zu hindern, bis verhängte Bußgelder bezahlt worden sind. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem aktuellen Rundschreiben hin. Das zugrunde liegende Gesetz wurde laut DSLV am 17. April 2015 in Norwegen verabschiedet und trat am 1. Mai 2015 in Kraft. Das Gesetz könne nunmehr auch in Fällen angewendet werden, in denen Strafen vom Betroffenen angezweifelt werden und Strafen noch nicht vom Gericht bestätigt wurden. Diese Regelung gelte unabhängig davon, aus welchem Herkunftsland der Fahrer stammt.
Da die zuständigen Stellen in Norwegen derzeit noch Zeit benötigen, die neuen Maßnahmen umzusetzen, dürfte es noch einige Zeit dauern, bis sie wirksam werden, heißt es in der Mitteilung. (diwi)