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Neue Regeln für Fahrten nach Georgien

30.05.2018 13:36 Uhr
KFZ-Versicherung
Für Georgien ist eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung des Landes erforderlich
© Foto: Marco2811/Fotolia

Ab sofort muss für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind und die in Georgien genutzt werden, eine georgische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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Tiflis. Wer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug vorübergehend in Georgien nutzt, muss dafür ab sofort eine georgische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Darauf weist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem aktuellen Rundschreiben hin und beruft sich auf Informationen des Auswärtigen Amtes. Die Versicherungspolice könne an vielen Stellen im Land, unter anderem an der so genannten Pay-Box oder bei Banken sowie online erworben werden.

Die Verpflichtung des Abschlusses einer georgischen Kfz-Haftpflichtversicherung bestehe auch dann, wenn eine deutsche Versicherung für das Fahrzeug vorliegt, heißt es weiter. Da Georgien nicht Mitglied des Grüne-Karten-Abkommens sei, werden die Grüne Karte in Georgien nicht anerkannt. Weitere Informationen in englischer Sprache sowie die Möglichkeit zum Onlinekauf gibt es unter www.tpl.ge (sno)

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