Typische Risiken bei einer Haftung für Mitfahrer sind die Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt, falls vorhanden, oder Schaden, der höher ist als die Deckungssumme der Versicherung. Heikel wird es auch bei Sachschäden. Gepäck ist normalerweise nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Handelt ein Fahrer vorsätzlich und schädigt dadurch andere Personen, kann der bestehende Versicherungsschutz sogar verloren gehen. Oft nehmen Versicherungen nach einem Unfall Akteneinsicht in die Strafakten, um zu klären, ob ein eigenes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt oder nicht. Ist ein Sachverhalt unklar, bestehen Aufklärungspflichten. Wer als Arbeitgeber alles richtig machen will, sollte seine Verantwortlichkeit, soweit es möglich ist, begrenzen. Per Dienstanweisung sollte klargestellt werden, dass keine ungenehmigten Beifahrer auf dem Bock sitzen. Jedenfalls sollte von jedem Mitfahrer eine Haftungsfreistellung oder Haftungsbeschränkung unterzeichnet werden. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der VerkehrsRundschau 43/2009, vom 23.10.2009. Weitere Informationen zum Heft und Bestellmöglichkeiten erhalten Sie hier. Nachfolgend finden Sie zudem eine Musterhaftungsbeschränkung für Fahrer zum Download.
- Muster Haftungsbeschränkung Fahrer (27.5 KB, PDF)