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Kommentar der Woche: Spediteure verurteilt

29.05.2008 15:59 Uhr
Kommentar der Woche: Spediteure verurteilt
VR-Redakteurin Kathrin Petersen (Bild: Archiv)
© Foto: VR

VR-Redakteurin Kathrin Petersen analysiert das Thema der Woche

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Zwei große Namen, zwei Megaprozesse und nur zwei Monate, die zwischen den Verurteilungen von Thomas Betz sowie den ehemaligen Geschäftsführern der Spedition Fixemer liegen – die „Promi-Spediteure“ halten die Strafjustiz unfreiwillig auf Trab. Was den Ex-Fixemer-Chefs vorgeworfen wird, klingt geradezu mafiös: Lohndumping und Sozialversicherungsbetrug, Bestechung und Urkundenfälschung. Auf mehrjährige Freiheitsstrafen lautet daher das Urteil, das sie letzte Woche kassierten. Zum Verhängnis wurde ihnen unter anderem die zentrale Disposition osteuropäischer Fahrer vom deutschen Firmensitz aus, ohne in Deutschland Sozialabgaben zu leisten. Was bleibt, sind offene Fragen: Was treibt zwei Brüder, ihr traditionsreiches Familienunternehmen derartigen Risiken auszusetzen? Vielleicht war es Geldgier, vielleicht Selbsterhaltungstrieb in schwierigen Zeiten. Denn die Branche steht unter enormem Kostendruck. Da operiert der eine oder andere in Grauzonen, um mit allen Tricks oben zu schwimmen. Doch aus Grau wird schnell Rabenschwarz und aus unternehmerischem Risiko kriminelles Machwerk. Für den Ruf der Branche ist das fatal. Und für die Konkurrenz hört spätestens da der Spaß auf, wo durch Dumpinglöhne korrekt kalkulierenden Firmen die Felle wegschwimmen. Mag sein, dass mancher Mitstreiter sich deshalb einer gewissen Schadenfreude nicht erwehren kann, dass es nun endlich einmal die „Großen“ erwischt hat. Doch womöglich geistert im Hinterstübchen auch die bange Frage: Befinde ich mich selbst schon im Visier der Staatsanwaltschaft? Denn die Zentraldisposition birgt Zündstoff, der Großspediteursträume zum Bersten bringen kann. Es geht um Fragen, die selbst für Experten juristisches Neuland bedeuten – wie sollen erst Laien das Vorschriftendickicht durchschauen? Mehr Klarheit könnte ein Richterspruch aus Karlsruhe bringen. Denn Staatsanwaltschaft und Fixemer-Verteidiger haben Revision gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das Fixemer-Urteil – nur ein Zwischenstopp auf dem Weg durch die Instanzen. Kathrin Petersen Redakteurin

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