Berlin. Dem früheren Bahnchef Hartmut Mehdorn droht laut „Spiegel“ wohl keine Schadenersatzklage des Aufsichtsrates wegen der Schnüffel- und Datenaffäre bei der Deutschen Bahn. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PWC) komme in einem „streng vertraulichen“ Gutachten vom 7. August zu dem Ergebnis, dass es zwar massive Verstöße gegen diverse Gesetze und Richtlinien gebe. Ein aktienrechtliches Verschulden der Vorstandsmitglieder habe aber nicht festgestellt werden können, berichtete das Nachrichtenmagazin. Eine Schadensersatzklage gegen die Altvorstände habe deshalb mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Aussicht“ auf Erfolg, heißt es laut „Spiegel“ in dem Gutachten, das der Bahn-Aufsichtsrat in Auftrag gegeben hatte. Ein Bahn-Sprecher wollte sich am Samstag zu dem Bericht nicht äußern. Der langjährige Bahnchef Hartmut Mehdorn und Vorstandskollegen waren im Frühjahr wegen der Kontrollen von Mitarbeiterdaten und E-Mails im Namen der Korruptionsbekämpfung gestürzt. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt in der Sache. (dpa)
Keine Schadenersatzklage gegen Mehdorn

Laut „Spiegel“ droht dem früheren Bahnchef keine Schadenersatzklage wegen der Datenaffäre bei der Deutschen Bahn