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Italien gibt Lkw-Fahrverbote für 2017 bekannt

02.01.2017 15:00 Uhr
Italien gibt Lkw-Fahrverbote für 2017 bekannt
Zusätzlich zum Lkw-Sonntagsfahrverbot und Lkw-Fahrverboten an Feiertagen muss der Straßengüterverkehr in Italien in den Sommermonaten auch freitags und samstags zeitweise ruhen
© Foto: Picture Alliance/Chromorange/Beate Tuerk

Das Verkehrsministerium hat zusätzlich zum regulären Sonntagsfahrverbot für Lkw viele weitere Tage festgelegt, an denen der Straßengüterverkehr ruhen muss.

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Rom. In einem Dekret hat das italienische Verkehrsministerium kurz vor Jahreswechsel die Lkw-Fahrverbote für das Jahr 2017 festgelegt. Zusätzlich zu den regulären Fahrverboten an Sonntagen von 9 bis 22 Uhr (zwischen Juni und September bereits ab 7 Uhr) soll der Güterverkehr auf der Straße an weiteren 25 Terminen ruhen.

In der ersten Jahreshälfte sind dies der 6. Januar (von 9 bis 22 Uhr); Karfreitag, der 14. April (14 bis 22 Uhr); Karsamstag, der 15. April (9 bis 16 Uhr); Ostermontag, der 17. April (9 bis 22 Uhr); der 25. April (von 9 bis 22 Uhr); der 1. Mai (9 bis 22 Uhr); der 1. Juni (16 bis 22 Uhr) und der 2. Juni (8 bis 22 Uhr).

In der zweiten Jahreshälfte hat die italienische Regierung wegen des zu erwartenden Sommerreiseverkehrs zusätzlich für viele Freitage und Samstage ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen. Betroffen sind folgende Tage: 1. Juli (8 bis 16 Uhr), 8. Juli (8 bis 16 Uhr), 15. Juli (8 bis 16 Uhr), 22. Juli (8 bis 16 Uhr), 28. Juli (16 bis 22 Uhr), 29. Juli (8 bis 22 Uhr), 4. August (14 bis 22 Uhr), 5. August (8 bis 22 Uhr), 12. August (8 bis 22 Uhr), 15. August (8 bis 22 Uhr), 19. August (8 bis 16 Uhr), 26. August (8 bis 16 Uhr).

Feiertagsbedingt gelten zudem Lkw-Fahrverbote am  1. November (9 bis 22 Uhr), 8. Dezember (9 bis 22 Uhr), 23. Dezember (8 bis 14 Uhr), 25. Dezember (9 bis 22 Uhr) und 26. Dezember (9 bis 22 Uhr).  (nja/ag)

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