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Ifo Institut: Teilzeitfalle durch geplante Minijob-Reform verschärft sich

21.04.2022 10:55 Uhr | Lesezeit: 1 min
Helferjob, Mitarbeiter, Lager, Ausland, Fachkräfte
Vor allem Frauen könnten nach Angaben des Ifo Instituts nach einer Reform in die Teilzeit wechseln (Symbolbild)
© Foto: fotografixx/istockphoto

Laut Berechnungen des Ifo Instituts könnten die von der Bundesregierung geplanten Reformen bei Mini- und Midijobs die Teilzeitfalle verschärfen. Von dieser sind vor allem Frauen als Zweitverdienerinnen betroffen.

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München. „Zwar hätten die Reformen insgesamt eine positive Auswirkung auf die Arbeitsmarktbeteiligung, jedoch würden vor allem Männer ihre Arbeitszeit erhöhen“, sagt ifo-Forscher Maximilian Blömer.

Kosten bei 6,5 Milliarden Euro

„Frauen würden hingegen ihre Arbeitszeit verringern und noch häufiger in Teilzeit arbeiten.“ Zudem würden die Reformen den Staat 6,5 Milliarden Euro kosten.

Die negativen Beschäftigungswirkungen entstünden vor allem durch die Kombination des bestehenden Ehegattensplittings sowie der Ausweitung der steuer- und abgabenfreien Minijobs. „Mit den geplanten Reformen verfehlt die Ampel-Koalition somit ihr erklärtes Ziel, die Verdrängung von regulären Arbeitsverhältnissen durch Minijobs sowie die Teilzeitfalle insbesondere für Frauen zu verhindern“, so Blömer.

40.000 Frauen: von Vollzeit in Teilzeit

Durch die Reform würden Teilzeitjobs finanziell attraktiver und gut 80.000 Frauen mehr in Teilzeitjobs mit wenigen Stunden arbeiten. Gleichzeitig würden 40.000 Frauen ihre Vollzeittätigkeit aufgeben.

Auch wenn man die positive Beschäftigungswirkung berücksichtige, die mit vorgesehenen Steuerentlastungen einhergehe, würde sich die Arbeitszeit von Frauen noch um umgerechnet 7000 Vollzeitstellen verringern.

Drei Reformelemente untersucht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. Februar 2022 sieht vor, die Minijob-Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro pro Monat anzuheben und die Midijob-Gleitzone neuzugestalten sowie auf 1600 Euro auszuweiten. Zudem sind Steuerentlastungen in Form einer Anhebung der Werbungskostenpauschale von 1000 auf 1200 Euro im Jahr und des Grundfreibetrages von 9984 auf 10.347 Euro im Jahr geplant.

Blömer und Ko-Autorin Valentina Consiglio haben in ihrem Artikel im Ifo Schnelldienst 04/2022 die Auswirkungen dieser drei Reformelemente auf Beschäftigung und Staatshaushalt berechnet. Der Bundesrat hatte Anfang April die Pläne, den Mindestlohn mit Hilfe des Entwurfs anzuheben, grundsätzlich unterstützt, die Regierung aber um eine Prüfung grade im Zusammenhang mit den Minijobs gebeten. (mwi)

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