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Grundsteuerreform: Landingpage von Bund und Ländern online

01.04.2022 14:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
VRP Artikel 39 Jahressteuergesetz
Damit ab 2025 die neue Grundsteuer gelten kann, müssen Finanzämter alle Grundstücke neu bewerten. Dafür müssen Grundstücksbesitzer entsprechende Daten an ihr Finanzamt übermitteln
© Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com

Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen alle Besitzer eines Grundstückes bis Oktober eine Feststellungserklärung abgeben. Bund und Länder haben nun eine Landingpage zur Reform gestartet, da die Bundesländer verschiedene Modelle umsetzen.

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Berlin/Erfurt/München. Der Deutsche Steuerberaterverband weist darauf hin, dass die Feststellungserklärungen in allen Bundesländern ab dem 1.7. bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen sind. Die Mehrheit der Bundesländer plane, betroffene Bürger über ihre Pflichten per Schreiben zu informieren.

Erste Länder planen Informationsschreiben ab April

Die Landingpage www.grundsteuerreform.de ermöglicht einen Überblick über die Umsetzung der Grundsteuerreform in allen Ländern. Dazu zählen auch Informationen, ab wann die Finanzämter der Länder die Informationsschreiben an die Eigentümer versenden, so der Verband.

Demnach ergebe sich nach aktuellen Planungen, dass etwa Bayern und Thüringen im April mit dem Versenden starten, im Mai folgen unter anderem Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Berlin plane zum Beispiel keine individuellen Schreiben.

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