München. Zur Oktoberfestzeit müssen Autofahrer in München stets mit Verkehrssünden betrunkener Fußgänger rechnen und in Wiesnnähe ihr Tempo dementsprechend drosseln – andernfalls liegt bei einem Unfall eine eigene Teilschuld vor. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Es sprach einer Motorradfahrerin, der ein angetrunkener Wiesnbesucher 2006 vor die Maschine gelaufen war, ein 50-prozentiges Mitverschulden zu. Nach Ansicht des Richters war das Tempo der Frau von 40 bis 50 Stundenkilometern zu schnell. Denn es sei wirklich allgemein bekannt, dass in Wiesnnähe nachts immer viele Betrunkene unterwegs seien (Az.: 331 C 22085/07). Die Motorradfahrerin war bei dem Unfall zur Wiesnzeit 2006 gestürzt, aber mit Schürfwunden, zwei Blutergüssen und einer geringfügigen Prellung davongekommen. Sie wollte sich von ihrem Unfallgegner den Sachschaden von knapp 2500 Euro ersetzen lassen und auch 1000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Doch der Oktoberfestbesucher zahlte nicht und betonte, er sei noch bei grüner Ampel auf die Straße gegangen. Als ein Freund ihm etwas zugerufen und er selbst sich umgedreht habe, müsse die Ampel auf Rot gesprungen sein - die Motorradfahrerin sei sofort losgefahren, ohne auf ihn zu achten. Das Gericht sprach der Motorradfahrerin wegen ihrer Mitschuld nur die Hälfte des Sachschadens zu. Auch der Fußgänger sei zur Hälfte schuld, weil er die Straße nicht zügig überquert habe. Angesichts ihrer Mitschuld und der nur geringfügigen Verletzungen habe die Motorradfahrerin keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (dpa)
Gericht bremst Kraftfahrer zur Wiesnzeit
Urteil: Bei einem Unfall in Wiesnnähe tragen Autofahrer eine eigene Teilschuld