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Gelangensbestätigung: Die Hängepartie geht in die nächste Runde

28.09.2012 09:25 Uhr
Gelangensbestätigung: Die Hängepartie geht in die nächste Runde
Vor Frühjahr 2013 ändert sich wohl nichts an den umsatzsteuerlichen Nachweispflichten bei Warenlieferungen in das EU-Ausland.
© Foto: Axel Heimken/dapd

Der neue Nachweis für Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kommt laut DSLV frühestens zum Frühjahr nächsten Jahres.

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München. Bis exportierende Unternehmen die Gelangensbestätigung als neuen Nachweis für Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vorlegen müssen, dauert es voraussichtlich länger als bisher erwartet. Wie Jutta Knell vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Donnerstag auf dem Luft- und Seefrachtforum des Softwareanbieters Kewill in München durchblicken ließ, muss man den neuen umsatzsteuerlichen Belegpflichten bei Warenlieferungen in das EU-Ausland frühestens zum Frühjahr nächsten Jahres nachkommen.

Das die Gelangensbestätigung nach einer bereits einjährigen Übergangsfrist nicht wie ursprünglich geplant ab 2013 kommt, liegt daran, dass die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) erneut geändert werden muss. Das dauert, weil das zuständige Bundesfinanzministerium (BMF) sich zuvor mit den Interessenvertretern der Exportwirtschaft abstimmen will. „Es kann sogar sein, dass sich dieser Prozess bis zum Sommer kommenden Jahres hinzieht“, sagte die Zoll- und Umsatzsteuerrechtexpertin Knell während der Veranstaltung. Bis es so weit sei, könne der Nachweis weiterhin mit den anerkannten Belegen geführt werden.

Laut der Rechtsanwältin liegt dem DSLV ein erster Entwurf der UStDV-Änderung vor. Darin sei das Ministerium den Forderungen der Wirtschaft teilweise entgegengekommen. Im Wesentlichen seien die in dem derzeitigen Entwurf des BMF-Einführungsschreibens zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen übernommen worden. So sei nun auch wieder die weiße Spediteurbescheinigung als Alternativnachweis zugelassen, erklärte Knell, aber nur für bereits abgeschlossene Transporte. Die Versicherungspflicht des Transporteurs, über eine Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, sei entfallen. (ag)

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