Brüssel. Die EU-Kommission hat Großbritannien beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil ihrer Ansicht nach nicht alle Vorschriften des EU-Arbeitsrechts für den Kraftverkehr ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Richtlinie 2006/22/EG für Mindestbedingungen zur Durchsetzung der Verordnungen 561/2006/EG über die Lenk- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer und 3821/85/EWG über den Fahrtenschreiber (Tachograf) musste bis zum April vorigen Jahres von allen Unionsländern übernommen werden. Nach den Vorschriften vom März 2006 ist die Anzahl der Kontrollen zur Einhaltung des Sozialrechts im Kraftverkehr schrittweise so zu erhöhen, dass der Anteil der erfassten Arbeitstage von ursprünglich einem Prozent im Laufe dieses Jahres auf zwei Prozent und 2010 auf drei Prozent steigt. Vorgeschrieben sind außerdem jährlich mindestens sechs gemeinsame Kontrollen von Behörden verschiedener Mitgliedstaaten sowie eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen ihnen, gemeinsame Schulungsprogramme, harmonisierte Kontrollausrüstungen und die Einrichtung eines Systems für den elektronischen Datenaustausch. (dw)
Fahrerarbeitsrecht: EU-Kommission verklagt London
Die Briten müssen sich vorm Europäischen Gerichtshof behaupten: Die Richtlinie zu den Mindestarbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern muss in nationales Recht umgesetzt werden