-- Anzeige --

EuGH: Führerscheinerwerb ist an Wohnsitz gebunden

27.06.2008 15:37 Uhr
EuGH: Führerscheinerwerb ist an Wohnsitz gebunden
Ist die deutsche Fahrerlaubnis eingezogen, ist ein tschechischer Führerschein nicht immer ein Ersatz. (Foto: ddp)

Deutschland muss grundsätzlich tschechische Führerscheine anerkennen, die Staatsangehörigen nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden

-- Anzeige --

Brüssel. Deutschland muss grundsätzlich tschechische Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden. Die Bundesrepublik kann aber ihre Anerkennung verweigern, wenn diese Bürger bei der Erteilung der neuen Führerscheine ihren Wohnsitz nicht in Tschechien hatten. Da dies auf den vorliegenden Fall der Kraftfahrer aus Baden-Württemberg, dem Landkreis Mittweida, dem Mittleren Erzgebirgskreis und Chemnitz zutreffe, dürfe Deutschland ihren Führerscheinen die Anerkennung versagen. So das jetzt gesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den miteinander verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06. Der Rechtsstreit ging um Führerscheine, die die deutschen Kraftfahrer 2004 und 2005 in Tschechien erhielten, nachdem sie ihnen in Deutschland wegen Drogen- und Alkoholeinflusses am Steuer entzogen worden waren. Die Verwaltungsgerichte von Chemnitz und Sigmaringen hatten sich daraufhin mit der Frage an das oberste EU-Gericht gewandt, ob Deutschland die Anerkennung dieser ausländischen Führerscheine ablehnen dürfe. Laut EWG-Richtlinie 91/439 - geändert durch EG-Verordnung 1882/2003 - erkennen die Unionsländer die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig an. Allerdings muss der Inhaber einer Fahrerlaubnis bei ihrer Erteilung seinen Wohnsitz in dem Mitgliedstaat haben, der sie ausstellt. Außerdem hat er eine Prüfung bestimmter Fähigkeiten und Kenntnisse abzulegen sowie gesundheitliche Anforderungen zu erfüllen. Bei Einhaltung dieser rechtlichen Mindestvoraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis, die in einem EU-Staat entzogen wurde, nach Ablauf der Sperrfrist auch in einem anderen Land der Gemeinschaft neu erteilt werden. Da die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis der deutschen Kfz-Lenker zwar abgelaufen war, sie bei Erteilung der neuen Papiere in Tschechien aber ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, können dessen Behörden diese Führerscheine für unrechtmäßig erklären, entschieden die EU-Richter in Luxemburg. Allerdings habe die Bundesrepublik kein Recht zur Nichtanerkennung der tschechischen Führerscheine, weil das von ihr geforderte medizinisch-psychologische Gutachten für eine Wiedererteilung des Führerscheins nach schweren Delikten in Tschechien nicht verlangt werde. Ein Mitgliedstaat dürfe die Anerkennung eines von einem anderen Unionsland nach EU-Recht ausgestellten Führerscheins nicht mit der Begründung ablehnen, dass sein Inhaber nicht die Voraussetzungen seiner nationalen Zusatzbestimmungen erfülle. Der Gerichtshof hebt schließlich hervor, dass nur ein ordentlicher Wohnsitz möglich sei, um die Einhaltung der Regeln zur Fahreignung zu überprüfen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. (dw)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.