EU-Richtlinie zu Arbeitszeit und Leiharbeit

10.06.2008 14:40 Uhr
EU
Das EU-Parlament muss die Richtlinie noch absegnen (Bild: ddp)
© Foto: EU-Parlament

EU-Kommission: 48 Stunden pro Woche ist die durchschnittliche Arbeitszeit, in Ausnahmen sind allerdings auch 65 Stunden wöchentlich möglich

Luxemburg. In einem Verhandlungs-Marathon bis tief in die Nacht beschlossen die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten am frühen Dienstagmorgen im siebten Anlauf die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Zeitarbeit. Zeitarbeiter sollen weitgehend mit Festangestellten rechtlich gleichgestellt werden, während die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden festgelegt wurde, dennoch aber Ausnahmen bis zu 65 Stunden möglich sind. „Dies ist ein wichtiger Tag für die europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte die Ratsvorsitzende und slowenische Ressortchefin Marjeta Cotman in Luxemburg, nachdem der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommen war. „Der Kompromiss gewährleistet Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer, aber auch Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung“, sagte Cotman weiter. EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla verspricht sich von der Einigung „neuen Schwung für das soziale Europa“. Jetzt liege „der Ball im Feld des europäischen Parlaments“, das die Richtlinien noch formal beschließen muss, sagte Spidla. Eine Minderheit um Spanien und kleinere Ländern übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. „Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinie“, sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho. Für Deutschland bedeuten beide Neuregelungen nach den Worten von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) „eine gute Lösung“. Im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung gelte, dass das bestehende deutsche Recht nicht geändert werden brauche. Dies sei wichtig, weil Deutschland „eines der fortschrittlichsten Arbeitszeitrechte in Europa“ habe. So sei beispielsweise in Deutschland geregelt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt. Dies habe etwa für viele Ärzte eine Entlastung bedeutet, und es könne dabei nun bleiben. Die in Deutschland bereits bestehende Regelung für die Rechte von Zeitarbeitern seien außerdem nun zum „Standard in Europa“ geworden. Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich. Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Einigung wie bisher grundsätzlich bei 48 Stunden. Über Ausnahmen sind aber bis zu 60 Stunden möglich, auch 65, wenn Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gewertet wird, wie es laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum bestehenden Arbeitsrecht gelten müsste. Mittels Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze sogar noch weiter überschritten werden. Der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Dem Urteil des EuGH trägt sie Rechnung, indem sie zwischen „aktivem“ und „inaktivem“ Bereitschaftsdienst unterscheidet. Als „inaktiv“ gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft. (dpa)

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