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DGB warnt Arbeitgeber vor Behinderung von Betriebsräten

25.01.2022 14:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
Diskussion, Betriebsrat
Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor eingeschüchterten Betriebsräten
© Foto: deagreez /stock.adobe.com

Anfang März beginnen in ganz Deutschland Betriebsratswahlen. Schon jetzt warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertreter in irgendeiner Weise zu behindern. Falls doch, sollte die Staatsanwaltschaft tätig werden.

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Hamburg. Gut fünf Wochen vor Beginn der Betriebsratswahlen in Deutschland hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg Firmenchefs vor einer Behinderung von Arbeitnehmervertretern gewarnt. Zugleich forderte Hamburgs DGB-Chefin Tanja Chawla den Bund auf, die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) etwa zum Schließen von Schlupflöchern bei der Mitbestimmung rasch umzusetzen. „Genauso wichtig ist es aber, dass Arbeitgeber, die Betriebsratsgründungen verhindern, zukünftig auch mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekommen ohne dass eine Anzeige gestellt werden muss.“ Die Betriebsratswahlen in Deutschland beginnen am 1. März und dauern bis Ende Mai.

Betriebsrat eingeschüchtert

Betriebsratsgründungen würden immer wieder massiv behindert, Betriebsräte eingeschüchtert oder sogar mit Kündigungen bedroht, klagte Chawla etwa mit Blick auf Lieferdienste. Hamburgs Verdi-Chef Berthold Bose erinnerte an ein in der Spielebranche tätiges Digitalunternehmen, das einen Betriebsrat verhindert habe, oder an einen Hamburger Ökostromanbieter, der zwar Betriebsräte zulasse, aber keine Tarifverhandlungen wolle. Bose sagte, gerade in Startups «ist es offenbar ein schwieriger Übergang von dem Selbstverständnis „Wir sind jung, dynamisch, wir haben einen Kickerautomaten unten stehen, bei uns gibt's immer Cola kostenlos „hin zu einem mitbestimmten Unternehmen“.

Von ähnlichen Erfahrungen berichtete die Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Hamburg-Elmshorn, Silke Kettner. So erklärten Arbeitgeber, dass Betriebsräte bei ihnen gar nicht nötig seien, weil die Beschäftigten schon einen Sprecher oder eine Sprecherin gewählt hätten. „Das ist natürlich ein ganz entscheidender Unterschied: Jemand, der mal vortreten darf, um irgendwelche Anliegen der Belegschaft zu äußern, ist etwas ganz anderes als ein Betriebsrat mit rechtlich verbrieften Mitbestimmungs- und Durchsetzungsrechten“, sagte Kettner.

Chawla zeigte sich überzeugt, dass Unternehmen, die sich wirklich zukunftsfähig aufstellen wollten, Betriebsräte brauchen. „Nur aktiv mitbestimmte Veränderungsprozesse werden erfolgreich sein.“ Derzeit werden nach Angaben der DGB-Vorsitzenden in Hamburg und Schleswig-Holstein nur rund 40 Prozent der Beschäftigten von Betriebsräten vertreten. Dabei ermöglichten diese, „dass Beschäftigte bei wichtigen Entscheidungen mitreden“. Und das sei auch dringend nötig, sagte Chawla mit Blick auf die derzeitigen Topthemen Digitalisierung, Klimaschutz und Auswirkungen der Corona-Pandemie. (ste/dpa)

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