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Bundesrat stimmt StVO-Reform mit Änderungen zu

14.02.2020 17:01 Uhr
Bundesrat, Plenum
Der Bundesrat fordert von der Regierung, die StVO-Novelle an über 40 Stellen nochmal nachzubessern
© Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/picture-alliance

Sie ist so gut wie durch: Die Länder haben der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Die Regierung will diese nun schnellstmöglich umsetzen.

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Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt - wenn auch mit mehreren Änderungen. Die Verordnung soll von der Regierung an mehr als 40 Stellen nachgebessert werden. Die Bundesregierung habe bereits angekündigt, dass sie die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen wird.

In der neuen StVO sind unter anderem konkrete Mindestabstände beim Überholen von Radlern vorgesehen. Fürs Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen drohen höhere Bußgelder. Allgemeines Ziel der Verordnung soll es sein, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern.

Hier die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:

Mehr Sicherheit für den Radverkehr

Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Lkw ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Notbremsassistenten

Der Bundesrat fordert außerdem von der Regierung, das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h zu verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben. Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende verhindert werden.

Busspur nicht für Pkw öffnen

Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken. Beide Regelungen möchte er aus der Regierungsverordnung streichen lassen.

Weitere Änderungen betreffen die Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen, die Mitnahme von Personen auf Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von E-Scootern.

Bußgelder erhöhen

Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So verlangt er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden.

Keine Mehrheit für Tempolimit

Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum ebenso wenig durchsetzen wie die Erhöhung des Gebührenrahmens für Anwohnerparkausweise und die Erlaubnispflicht für „Freefloating-Anbieter“ von E-Scootern und Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.

Außerdem appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, die Strafen insgesamt zu erhöhen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den Bußgeldkatalog eingreift, kritisieren die Länder. (sn)

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KOMMENTARE


Martin Repke

16.02.2020 - 10:27 Uhr

Da kann man schön sehen um so mehr rot grüner Müll in der Landesregierung sitzt um so mehr Verbote und Strafzahlungen....


Schweinitz

16.02.2020 - 20:12 Uhr

Alles gut und schön, doch wann wird endlich dafür gesorgt, dass Radfahrer einen Nachweis über Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung nachweisen müssen! Denn das Verhalten vieler Radfahrer entspricht in keiner Weise der STVO.


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