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Lkw-Kartellprozess: Gericht weist Schadenersatzklage ab

07.02.2020 11:46 Uhr
Weitere Massenklage gegen Lkw-Kartell in München eingereicht
Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten 14 Jahre lang ihre Preise abgesprochen
© Foto: Klaus-Dietmar Gabbert / dpa / picture alliance

Es war einer der größten Zivilprozesse in Deutschland und ist nun schon am zweiten Verhandlungstag beendet. Warum die größte Schadenersatz-Klage gegen das europäische Lkw-Kartell erstmal geplatzt ist.

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München. Die größte Schadenersatz-Klage gegen das europäische Lkw-Kartell ist geplatzt. Das Landgericht München hat am Freitag entschieden, dass die Klage auf fast 900 Millionen Euro Schadenersatz rechtlich nicht zulässig ist. Sie verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Die großen europäischen Lkw-Hersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten 14 Jahre lang ihre Preise abgesprochen, die EU-Kommission brummte ihnen fast vier Milliarden Euro Bußgeld auf. Mehr als 3000 Spediteure und Transportfirmen wollen 867 Millionen Euro Schadenersatz von den Herstellern, weil sie 84.000 Lastwagen überteuert verkauft hätten.

Die Lkw-Käufer hatten ihre Ansprüche aber an den Prozessfinanzierer Financialright abgetreten. Das Unternehmen tritt in dem Prozess als alleiniger Kläger auf. Im Erfolgsfall hätte Financialright ein Drittel der Schadenersatz-Zahlungen erhalten.

Klägerin überschreitet Inkassoerlaubnis

Das Landgericht München urteilte, dass die Klage gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoße. Zwar ist Financialrights Claims offiziell als Inkassounternehmen eingetragen und unterliegt deshalb dem RDG. Das Urteil rügt aber, dass das Angebot „von vorneherein nicht auf eine außergerichtliche, sondern ausschließlich auf eine gerichtliche Tätigkeit gerichtet“ sei. Wie das Landgericht München I schreibt, überschreitet die Klägerin damit ihre Inkassoerlaubnis.

Weiter sieht das Gericht die Gefahr von Interessenskonflikten der Beteiligten auf der Klägerseite. So seien in der Klage Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten gebündelt. Wäre es aber im Prozessverlauf zu einem Vergleich gekommen, dann hätten die weniger aussichtsreichen Forderungen die Vergleichssumme gemindert – so dass diejenigen Beteiligten mit guten Chancen am Schluss weniger bekommen hätten, als wenn sie alleine geklagt hätten.

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) außerdem berichtet, sieht das Gericht ein Problem in der Beteiligung des amerikanischen Prozessfinanziers Burford Capital – er trägt die Verfahrenskosten und hätte im Erfolgsfall an der ausgezahlten Summe partizipiert. Da es sich aber, so das Urteil, dabei „um ein ausländisches Unternehmen mit einer börsennotierten Muttergesellschaft handelt, das unter Beobachtung von Analysten und Presse steht“, sei der „Einfluss sachfremder Entscheidungskriterien“ nicht auszuschließen.

Berufung am Oberlandesgericht München möglich

Gegen das Urteil kann Berufung am Oberlandesgericht München eingelegt werden. Die beteiligten Unternehmen könnten laut SZ jeweils auch alleine erneut klagen, allerdings mit Ausnahmen: Weil eine unzulässige Klage die Verjährung nicht hemmt, sind vermutlich einige Forderungen seit der Klageerhebung im Dezember 2017 verjährt.

Beim Landgericht liegt noch eine zweite Financialright-Klage über 541 Millionen Euro. Über diese Klage hat das Gericht noch nicht entschieden. Daneben gibt es in München rund 110 weiteren Verfahren zum Lkw-Kartell.  Darunter ist auch die Deutsche Bahn, die mit der Bundeswehr und anderen Unternehmen zusammen die Lkw-Kartellanten auf eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz verklagt hat. (dpa/sn)

Urteil vom 07.02.2020

Aktenzeichen: 37 O 18934/17

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