Bundesrat bestätigt: Bußgeld für Verkehrssünder wird verschärft

10.10.2008 14:46 Uhr
Tempokontrolle
Rasern auf der Spur: Verkehrssünden werden kommendes Jahr teurer (Bild: ddp)
© Foto: ddp/Kai-Uwe Knoth

Vom Überfahren bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld zum Teil drastisch angehoben

Berlin. Verkehrssünder werden im kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten. Vom Überfahren bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld zum Teil drastisch angehoben. Ohne Aussprache billigte der Bundesrat heute den neuen Bußgeldkatolog der Bundesregierung. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Statt zum 1. Februar, wie von der Bundesregierung vorgesehen, halten die Länder mehrheitlich einen späteren Zeitpunkt für wahrscheinlich. Zuvor müsse die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft treten, über die Bundestag und Bundesrat noch überhaupt nicht beraten hätten, stellten die Länder auf niedersächsischen Antrag hin fest. Diese Gesetzgebung könne sich deutlich verzögern. Darin soll unter anderem der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen verdoppelt werden: auf 3000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte. Auf verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und längere Fahrverbote als heute soll im neuen Katalog verzichtet werden. Nicht enthalten sind ursprünglich von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) geplante Bußgeld-Verschärfungen bei Parkverstößen oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Handy. Stärker als bisher sollen aber Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Wird die Kreuzung bei einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase überschritten, führt das künftig zu einem Bußgeld von 200 statt bisher 125 Euro. Werden dabei Personen gefährdet, kostet das 320 statt 200 Euro. Kommt Sachbeschädigung hinzu, sind es sogar 360 statt 200 Euro. Wer beim Grün-Pfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, muss künftig 70 statt 50 Euro berappen. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder im Regelfall verdoppelt: beim ersten Mal auf 500 Euro und beim zweiten Mal auf 1000 Euro. Wer auch ein drittes Mal erwischt wird, soll dann regulär 1500 und in Extremfällen gemäß dem erhöhten Bußgeld-Rahmen sogar bis zu 3000 Euro zahlen müssen. Die Fahrverbote reichen in diesen Fällen bis zu drei Monaten. Kompliziert werden die Bußgelder für Drängler ermittelt. Beträgt zum Beispiel bei einer 100-Stundenkilometer-Fahrt der Abstand zum Vordermann 24 Meter, kostet das künftig 75 statt 40 Euro. Verkürzt er sich um fünf Meter, werden gleich 320 statt 200 Euro fällig. Wer bei 200 Stundenkilometern weniger als zehn Meter Abstand hält, wird mit 400 statt bisher 250 Euro bestraft. (dpa)

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