-- Anzeige --

Bundesfernstraßen-Mautgesetz soll geändert werden

29.01.2013 11:02 Uhr
Bundesfernstraßen-Mautgesetz soll geändert werden
Verkehrsbedingte Kosten durch Lärm und Smog will die Bundesregierung den Transporteuren weiterhin nicht in Rechnung stellen.
© Foto: ddp/Torsten Silz

Die Bundesregierung will gesetzlich festschreiben, dass externe Kosten den deutschen Transporteuren auch weiterhin nicht in Rechnung gestellt werden.

-- Anzeige --

Berlin. Die Bundesregierung will externe Kosten für Luftverschmutzung oder Lärm nicht bei der Berechnung der neuen Sätze für die LKW-Maut berücksichtigen. Um Rechtssicherheit für das Transport- und Logistikgewerbe zu schaffen und einer Strafe der EU-Kommission zu entgehen, hat das zuständige Bundesverkehrsministerium den Branchenverbänden nun einen Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßten vergangenen Freitag, dass externe Kosten des Straßenverkehrs weiterhin nicht den Mautgebühren aufgeschlagen werden sollen.

Derzeit beschränkt sich in Deutschland die Maut auf die Kosten, die der LKW durch die Nutzung der Infrastruktur verursacht. Grund für die geplante Gesetzesänderung ist die 2011 verabschiedete EU-Richtlinie 2011/76, die es den Mitgliedstaaten ausdrücklich erlaubt, eine zusätzliche Gebühr zur Deckung der Kosten von Schadstoff- und Lärmemissionen zu erheben. Die Bundesrepublik muss diese spätestens bis Oktober dieses Jahres umsetzen – bis dahin soll auch die neuen Mautsätze in Kraft treten. Die Grundlage für die neue Mauthöheverordnung bildet ein Wegekostengutachten, das im Auftrag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) derzeit erstellt wird.

„Rechtlich ändert sich durch die Gesetzesänderung nichts, der Bund stellt nur klar, dass auch in Zukunft den deutschen Transportunternehmern keine Kosten für Luftverschmutzung oder Lärm angelastet werden sollen“, erklärte BGL-Justiziar Alex Schindler. Nach Auskunft des Rechtsexperten will die Bundesregierung mit der Anpassung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes darüber hinaus festschreiben, dass bei fehlendem Nachweis der Emissionsklasse künftig der Mauthöchstsatz erhoben wird und der Einsatz von Videokameras bei der Mautkontrolle erlaubt sein sollen. (ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.