Brandenburg: Verkehrskontrollen nicht mehr für die Quote

02.07.2010 09:53 Uhr
Polizeikontrolle
In Brandenburg soll es künftig keine Verkehrskontrollen mehr für die Quote geben. Das Innenministerium stoppte die "Zielvereinbarungen"

Keine bestimmte Anzahl von ertappten Verkehrssündern mehr nötig / Innenministerium stoppt "Zielvereinbarungen"

Potsdam. Polizeikontrollen nach Vorgabe - damit ist in Brandenburg Schluss. Ab sofort müssen Schutzbereiche, Wachen und auch einzelne Beamte nicht mehr eine bestimmte Anzahl von Verkehrssündern ertappen. Das Innenministerium hat „Zielvereinbarungen" kassiert, in denen entsprechende Zahlen vorgegeben waren.

Staatssekretär Rudolf Zeeb habe entsprechende Weisungen am Mittwoch an die beiden Polizeipräsidien gegeben, teilte das Ministerium am Donnerstag in Potsdam mit. Mit der Anweisung will das Ministerium sicherstellen, dass Polizeibeamte keine Verkehrssünder schnappen, nur um die Quote zu erfüllen.

Bei der Feststellung von Vorfahrtsvergehen, Alkoholfahrten oder auch Geschwindigkeitsüberschreitungen müssten keine vorgegeben Zahlen mehr erreicht werden. Bisher mussten beispielsweise Wachen oder Schutzbereiche pro Jahr 600 Alkoholfahrten aufdecken oder 3800 Temposünder ertappen. Ein Beamter habe etwa vier betrunkene Autofahrer erwischen müsse, erläuterte Ministeriumssprecher Ingo Decker.

Trotz Aufhebung weiter viele Kontrollen

Trotz Aufhebung solcher Zielvorgaben werde es wegen einer Vielzahl von Karambolagen und Unfalltoten weiter Kontrollen geben. Die Polizei wird auch künftig „gegen verantwortungslose Raser, alkoholisierte Fahrer und rücksichtslose Drängler vorgehen - und zwar flächendeckend und überall im Land", so Zeeb. Er betonte: Durch die Aufhebung von Zielvereinbarungen sollte sich kein Verkehrssünder jetzt sicher fühlen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Entscheidung.

Damit sinke auch der Druck für die Beamten, sagte der Brandenburger GdP-Vorsitzende Andreas Schuster. Es sei ein Schritt weg von einer an Kennzahlen orientierten Tätigkeit hin zu mehr Bürgernähe. Die GdP habe seit zehn Jahren gefordert, diese Vorgaben abzuschaffen.

Zielvereinbarungen als Steuerinstrument eingeführt

Zielvereinbarungen wurden den Angaben zufolge 2002 als Steuerungsinstrument für die Polizeiarbeit eingeführt. „Seit 2005 gibt es derartige Zielvereinbarungen auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land. Damals wurde zwischen dem Innenministerium und den Polizeipräsidien als Ziel vereinbart, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 zu halbieren", erläuterte das Ministerium.

Die Zielvereinbarungen wurden in der Öffentlichkeit seit Jahren kritisiert. Gesprochen wurde von „Wegelagerei" der Polizei und „Abzocke". Minister Rainer Speer (SPD) hatte nach Amtsantritt angekündigt, die Praxis zu überprüfen. Ergebnis sei nun die Aufhebung, hieß es. (dpa) 

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