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BGL warnt: Ansprüche auf Rückerstattung der LKW-Maut verjähren

10.12.2012 11:17 Uhr
BGL warnt: Ansprüche auf Rückerstattung der LKW-Maut verjähren
BGL-Chef Karlheinz Schmidt rät Unternehmen, ihre Rechtsansprüche auf Rückerstattung der LKW-Maut zu wahren.
© Foto: BGL

Der Branchenverband rät Unternehmen, die 2009 die LKW-Maut unter Vorbehalt bezahlt haben, die Verjährung ihrer Rechtsansprüche per Einschreiben zu hemmen.

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Frankfurt am Main/Hannover. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) empfiehlt allen Transportunternehmen, die im Jahr 2009 Autobahnmaut unter Vorbehalt gezahlt haben, sich unverzüglich an das für Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu wenden, um eine Verjährung möglicher Rückerstattungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

2009 hatte der BGL beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die LKW-Maut-Erhöhung eingereicht und seinen Mitgliedern ein Vorbehaltsschreiben an das BAG empfohlen, das ihnen das Recht einräumt, eine gerichtlich für unzulässig erklärte Autobahnmaut zurückzufordern. Zur Sicherung dieser Ansprüche ist es laut BAG-Chef Karlheinz Schmidt dringend erforderlich, dem BAG erneut zu schreiben, um die drohende Verjährung der Rückerstattungsansprüche zu hemmen.

Die Verjährungsfrist bei Verhandlungen beträgt drei Jahre. Ansprüche aus 2009 würden damit zum 31. Dezember 2012 verfallen. Um das zu verhindern, sollten laut BGL alle Transporteure, die damals LKW-Maut an Toll Collect abgeführt haben, das BAG bis zum 15. Dezember 2012 auffordern, den Verzicht der Einrede der Verjährung zu erklären. Wenn das BAG bis zum Ablauf der Frist nicht reagiert, müsste ansonsten Leistungsklage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

Bei Rückfragen sollten sich Unternehmer an den für sie zuständigen Landesverband oder einen Rechtsvertreter wenden. (ag)

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