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BAG verlangt zeitnah Nachweise für Förderprogramme

25.08.2020 15:56 Uhr
Fördermittel, Geldscheine
Der Aufruf des BAG betrifft die Programme „De-Minimis“, „Aus- und Weiterbildung“ sowie „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“
© Foto: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Damit die Haushaltsmittel für die Förderperiode 2020 vollständig abgerufen werden können, bittet das Bundesamt für Güterverkehr betroffene Unternehmen um eine baldige Abgabe der Verwendungsnachweise.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bittet Speditionen und Transportunternehmen, die Fördergelder beantragt haben, dringend die Verwendungsnachweise dafür zeitnah einzureichen. Darüber informierte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) am Dienstag in seinem Newsletter.

Dies betreffe die Programme „De-Minimis“, „Aus- und Weiterbildung“ sowie „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“. Nur so könnten die für die Förderperiode 2020 bewilligten Haushaltsmittel noch in diesem Jahr vollständig abgerufen werden.

Auszahlungen von Fördermitteln, die erst im nächsten Jahr abfließen, würden den Fördertopf laut BAG im Haushaltsjahr 2021 schmälern. Unternehmen, die Investitionspläne aufgrund der Corona-Krise oder anderer Gründe ändern müssen, bittet das BAG, Verzichtserklärungen abzugeben, damit bereits bewilligte Mittel wieder in die inzwischen ausgeschöpften Förderprogramme eingespeist werden können.

Auch bereits bewilligte, nicht ausgezahlte Zuwendungen würden den Förderumfang in der nächsten Periode schmälern. Den Verzicht könnten betroffene Unternehmen formlos unter Nummer 3 des Verwendungsnachweises anzeigen. (sn)  

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