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Baden-Württemberg: Steuerliche Hilfe für Betroffene des Hochwassers

05.06.2024 09:59 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ende Dezember 2023 waren in vielen Teilen Niedersachsens nicht nur Straßen durch Hochwasser überflutet, wie hier eine Straße zum Ortsteil „Jeversen“ der Gemeinde „Wietze“ im Landkreis Celle. Dieser liegt am Fluss Aller.
Jede Hilfe ist jetzt notwendig, sagte Finanzminister Danyal Bayazmit Blick auf die Hochwasserschäden (Symbolbild)
© Foto: picture alliance/dpa | Michael Matthey

Finanzämter in Baden-Württemberg werden vom Hochwasser betroffene Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen unterstützen, kündigte das Landesfinanzministerium an.

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Die Finanzämter im Land werden „alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegenzukommen“, teilte das Finanzministerium von Baden-Württemberg mit. „Im Land sind durch das Hochwasser große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene durch steuerliche Erleichterungen unterstützen“, kündigte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) an.

Konkrete Erleichterungen seien zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen sei es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Betroffenen sollen sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden, so das Landesfinanzministerium. Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden. Den sogenannten Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen finden Sie hier.

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