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Auftakt: 48. Deutscher Verkehrsgerichtstag startet in Goslar

27.01.2010 09:42 Uhr
Auftakt: 48. Deutscher Verkehrsgerichtstag startet in Goslar
Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Experten drei Tage lang über aktuelle verkehrsrechtliche Themen
© Foto: Volker Baumgärtner / ddp

Die EU-Pläne zur Halterhaftung, die Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot sowie die Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind Thema der Verkehrsrechtsexperten

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Goslar. Heute beginnt der 48. deutsche Verkehrsgerichtstag im niedersächsischen Goslar. Unter anderem befassen sich die Verkehrsexperten in den kommenden drei Tagen mit den Plänen der EU zum Thema Halterhaftung sowie mit Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot. Ein weiterer Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Halterhaftung als verfassungswidrig entschieden ab. Die Einführung der Halterhaftung für Zuwiderhandlungen im fließenden Straßenverkehr werde seit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments erneut diskutiert. Die Halterhaftung verstoße aber gegen den Grundsatz, dass es keine „Strafe ohne Schuld“ geben dürfe. Damit würde ein Einstieg in ein System gewählt, welches aus guten Gründen bisher abgelehnt worden sei. Gefahr besteht nach Ansicht des DAV, dass es künftig Entwicklungen geben könnte, bei denen sich die Behörden nicht einmal mehr die Mühe machen würden, wer einen Verstoß begangen hat, sondern bevorzugt den Halter heranziehen. Der ACE Auto Club Europa wünscht sich im Streit über die Einführung einer Halterhaftung bei Vergehen auch im fließenden Verkehr eine differenzierte Empfehlung an den Gesetzgeber. Der in der aktuellen Debatte von vielen Verfassungsrechtlern ins Feld geführte Grundsatz, dass Strafe immer Schuld voraussetzt, müsse deshalb nicht geopfert werden. Keinem sei damit gedient, in den Ansichten der herrschenden Rechtslehre zu verharren, mahnt der Club. „Das würde allenfalls in einer rechtspolitischen Sackgasse enden“, sagte der Vorsitzende des ACE, Wolfgang Rose. Der juristischen Problemlage werde man nur dann gerecht, wenn Bewegung in die Diskussion komme und die Befürworter einer behutsamen Öffnung des Haftungsrechts nicht gleich abgekanzelt würden. „Selbst das von den Verfechtern des Status quo gerne ins Feld geführte Grundgesetz enthält kein Denkverbot zur Erweiterung der Halterhaftung“, so der Vorsitzende des ACE Wolfgang Rose. Er erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht selbst bereits vor mehr als 20 Jahren die Verfassungsmäßigkeit der Halterhaftung für den ruhenden Verkehr festgestellt habe. Auf dem Verkehrsgerichtstag treffen sich Juristen, Verkehrsmediziner, Psychologen, technische Sachverständige, Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie Vertreter von Automobilclubs und der Versicherungswirtschaft, um über aktuelle verkehrsrechtliche Themen zu diskutieren. Die Experten tagen in acht Arbeitskreisen zu verschiedenen Themen und stimmen am Ende des Verkehrsgerichtstages über ihre Empfehlungen ab. Die Empfehlungen enthalten Anregungen und Forderungen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz sowie gegenüber den Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet jedes Jahr in der letzten Januarwoche in Goslar statt. (kap)

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