Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat Pläne des Bundesarbeitsministeriums zur künftigen Erfassung der Arbeitszeit kritisiert. „Der Arbeitszeitentwurf aus dem Arbeitsministerium ist leider kein Modell von Morgen“, sagte Dulger am Mittwoch, 19. April. Kritik kam auch aus der Union.
Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Dabei soll es aber Ausnahmen geben, wenn das die Tarifpartner vereinbaren. Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten.
Arbeitgeber verweisen auf Zusammenarbeit der Tarifparteien
Dulger sagte, die Tarifvertragsparteien hätten in den letzten Jahren für eine neue, offenere Arbeitszeitkultur gekämpft und große Fortschritte erzielt. „Arbeitszeit kann dadurch vielfältig ausgestaltet werden. Dort, wo es betrieblich möglich ist, wird das auch heute schon gelebt. In vielen Branchen kann mit Instrumenten wie Arbeitszeitkonten und einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung die Arbeitszeit flexibel verteilt werden.“
Das Arbeitszeitgesetz solle diese tarifliche Ausgestaltung unterstützen, forderte Dulger. Zudem müsse die vertragliche Vertrauensarbeitszeit unbedingt geschützt werden. Ohne diese Möglichkeit sei auch mobiles Arbeiten nicht denkbar.
Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) sagte, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wolle Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung offenbar gängeln. „Seine Pläne verengen gerade bei der Vertrauensarbeitszeit Spielräume, die besonders in der heutigen Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht werden.“
Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben
Im Entwurf des Ministeriums heißt es, die Möglichkeit der „Vertrauensarbeitszeit“ solle durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.