ADAC-Kongress: Kritik am europäischen Gesetzgeber

10.10.2008 17:37 Uhr
ADAC Juristen-Kongress
ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann eröffnete den Rechtskongress in München (Bild: Petersen)
© Foto: Kathrin Petersen

Experten warnen vor der Einführung der Halterhaftung durch die Hintertür / Zentrales Thema ist die Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts

München. „Der rechtliche Slalom, den der deutsche Autofahrer in Europa bewältigen muss, wird immer schwieriger und anspruchsvoller – und permanent mit neuen Schikanen versehen“, kritisierte Michael Brenner heute vor rund 600 Teilnehmern auf dem 34. ADAC Juristen-Kongress in München. Insbesondere bei den Schikanen, die der europäische Gesetzgeber zu verantworten habe, sei Vorsicht geboten. Dieser versuche auch in Sachen Verkehr immer stärker unter dem Deckmantel einer erhöhten Verkehrssicherheit Verkehrspolitik zu betreiben, eigene verkehrspolitische Konzepte durchzudrücken und damit letztlich in Sphären vorzustoßen, die nicht seiner Zuständigkeit unterfielen, so der Professor an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Ob überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz der Gemeinschaft bestehe, erscheine insbesondere fraglich im Hinblick auf den Vorschlag einer Richtlinie zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften. Deren Ziel bestehe in der erleichterten Ahndung von Verkehrsverstößen. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet laut Brenner jedoch die Gefahr, die Halterhaftung durch die Hintertür einzuführen. Auch ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann warnte vor Gefahren, die dem deutschen Autofahrer durch europäische Vorgaben drohen können. Man habe jedoch die Zusage von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), dass bei der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Geldsanktionenvollstreckung in Deutschland von einer rückwirkenden Vollstreckung der Geldbußen abgesehen werde. Im Hinblick auf den aktuell umstrittenen Richtlinienvorschlag zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften und die damit drohende Halterhaftung sagte Kaessmann: „Wir haben die Hoffnung, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze Deutschlands erhalten bleiben." Verständnis äußerte Kaessman für die Pläne der Bundesregierung, die Bußgelder für schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr anzuheben: „Es ist gut, dass die Anhebung der Regelsätze im nächsten Jahr nicht – wie ursprünglich geplant und vom ADAC vehement kritisiert – nach dem `Gießkannenprinzip`erfolgt, sondern deliktsbezogen erhöht wird." Trotz dieser Verschärfungen bleibe man in Deutschland auch in Zukunft weit von den Sanktionen entfernt, die in anderen europäischen Staaten geltendes Recht sind und den Verkehrsverstoß zum finanziellen Desaster machen könnten. Auf dem vom 9. bis 11. Oktober 2008 stattfindenden Kongress treffen sich mehrere hundert ADAC-Vertragsanwälte sowie zahlreiche Rechtsexperten aus dem In- und Ausland. Ziel der alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt tagenden Veranstaltung ist neben der Diskussion wichtiger rechtspolitischer Fragen der Erfahrungsaustausch rund um die neuesten Entwicklungen im nationalen und europäischen Verkehrsrecht. (kap)

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