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VDV begrüßt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung

02.12.2022 16:27 Uhr | Lesezeit: 4 min
Helferjob, Mitarbeiter, Lager, Ausland, Fachkräfte
Die nun beschlossenen Eckpunkte sollen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vereinfachen (Symbolbild)
© Foto: fotografixx/istockphoto

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat den Ansatz, den die Bundesregierung bei der Fachkräfteeinwanderung verfolgt begrüßt.

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Das am Donnerstag, 1. Dezember, vom Bundeskabinett verabschiedete Eckpunktepapier sei „ein Schritt nach vorn und kommt keinen Tag zu spät“, sagte VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. Man sorge sich jedoch um den formulierten Finanzierungsvorbehalt, so der VDV. Ohne zusätzliche Mittel könnten die Maßnahmen, die zu Ausgaben im Bundeshaushalt führen, nur umgesetzt werden, wenn sie in den Ressort-Einzelplänen gegenfinanziert werden.

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte sollen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vereinfachen. Die sogenannte BlueCard wird für beruflich ausgebildete Erwerbsmigranten geöffnet, während bislang der Fokus allein auf Akademikern lag. Zweitens soll die Einreise nun für Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung ohne langwieriges formales Anerkennungsverfahren für die Aufnahme von Tätigkeiten in nicht reglementierten Berufen möglich sein. Drittens sollen auch „diejenigen nach Deutschland einreisen, die eine Berufsausbildung in einem Unternehmen absolvieren“.

Größerer Entscheidungs- und Handlungsspielraum für Unternehmen

Werner Overkamp sagte daher: „Ich möchte hervorheben, dass die Unternehmen endlich einen größeren Entscheidungs- und Handlungsspielraum erhalten, unter anderem im Rahmen einer ‚Anerkennungspartnerschaft mit Erwerbsmigranten‘, die eine qualifizierte Beschäftigung und ein paralleles Anerkennungsverfahren ermöglicht.“

Mit einer sogenannten „Chancenkarte” soll eine Einreise auch ohne konkretes Arbeitsangebot möglich sein, sofern verschiedene Kriterien erfüllt sind beispielsweise „Hochschulabschluss oder berufliche Qualifikation“, „früherer Aufenthalt in Deutschland“ und „Alter unter 35 Jahren“. VDV-Vizepräsident Overkamp sagte dazu: „Wir haben uns in unseren Stellungnahmen dafür eingesetzt, dass das gesamte formale Integrationsverfahren entbürokratisiert wird. Ordnung und Regeln müssen sein, doch das ‚Transparente Verwaltungsverfahren‘ könnte zu einer spürbaren Entlastung führen.“

Die in den verschiedenen Gesetzen notwendigen Änderungen sollen Anfang 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden. Ab Frühjahr soll das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz umgesetzt werden. Man sei auf die einwandernden Fachkräfte angewiesen, betonte Overkamp angesichts des Arbeitskräftemangels in Deutschland. (tb)

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