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Personal: Das bringt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

24.06.2019 10:35 Uhr
Helferjob, Mitarbeiter, Lager, Ausland, Fachkräfte
Endstation Helferjob? Eine Hürde für den weiteren Aufstieg von Fachkräften aus Drittstaaten kann weiter die Nichtanerkennung des ausländischen Berufsabschlusses sein
© Foto: fotografixx/istockphoto

Zustimmung vom DSLV: Das neue Gesetzespaket, das im Juni verabschiedet wurde, soll qualifizierten Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und so den Fachkräftemangel in der Logistik lindern.

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Berlin. Nach langwierigen politischen Diskussionen hat der Bundestag am 7. Juni 2019 ein Gesetz beschlossen, das die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erleichtern soll. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) begrüßt das "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" als Baustein, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern. Künftig sollen demnach alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den jeweiligen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen. Die bislang geltende Vorrangprüfung sowie die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe sollen entfallen.

Befristete Einreise für die Arbeitsplatzsuche

Neben Hochschulabsolventen ermöglicht das Gesetz erstmals auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten, für bis zu sechs Monate befristet in Deutschland einen Job zu finden, sofern sie Deutschkenntnisse vorweisen können und der Lebensunterhalt während der Arbeitsplatzsuche gesichert ist. Um die Verfahren zu beschleunigen, werden die Zuständigkeiten bei den zentralen Ausländerbehörden gebündelt.

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Beschlossen wurde auch das Beschäftigungsduldungsgesetz, mit dem gut integrierte Geduldete, die ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst sichern, einen verlässlichen Status erhalten können. Die Beschäftigungsduldung kann nach 30 Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis führen. Nun plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beschäftigungsverordnung (BeschV) dahingehend zu ändern, dass der Zugang für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert wird. Da sie in der Regel nicht über die in der EU geltenden Voraussetzungen für die Aufnahme einer Beschäftigung verfügen, müssen sie diese voraussichtlich in der EU erwerben.

Auch inländisches Potenzial weiter heben

Der DSLV sieht die Neuregelungen positiv, mahnt aber an, auch das Fachkräftepotenzial inländischer Arbeitnehmer zu heben. Zudem sollte dafür Sorge getragen werden, dass die beschleunigten Verwaltungsverfahren falls erforderlich nachjustiert werden, um komplizierte Anerkennungsverfahren, lange Wartezeiten bei ausländischen Konsulaten und Kapazitätsengpässe bei Ausländerbehörden zu vermeiden, fordert der Verband.

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