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StVO soll Antrags-Tourismus stoppen

30.07.2020 14:30 Uhr
StVO soll Antrags-Tourismus stoppen

Schneller, besser, fairer: Das verspricht der Bund ab 2021 in puncto Genehmigungspraxis für Großraum- und Schwertransporte. Doch Wirtschaftsvertreter warnen vor einem bürokratischen Kollaps.

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Die Ende April in Kraft getretene Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Erlaubnis- und Genehmigungspraxis für Großraum- und Schwertransporte vereinheitlichen. Für die darauf spezialisierten Unternehmen wird es ab 2021 somit voraussichtlich vereinzelt teurer und komplizierter, ihre Aufträge schnell abzuarbeiten. Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen sollen dann nämlich nur noch Behörden ausstellen dürfen, in deren Bezirk der Transport beginnt oder endet.

Bislang kann ein Antragsteller sowohl am Sitz seines Unternehmens, einer Niederlassung, seinem Wohnsitz oder am Startort der Sondertransporte dafür grünes Licht einholen. Die Änderung der örtlichen Zuständigkeitsregelung soll laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums den Antrags-Tourismus stoppen sowie mehrfache Anfragen bei verschiedenen Behörden verhindern. Denn Betriebe, die Schwer- und Großraumtransporte durchführen…

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