Tachographenpflicht ab 2,5 Tonnen: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Transporter in der Werkstatt
Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein.
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Ab 1. Juli 2026 greift die Tachographenpflicht erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2,5 t, sofern sie grenzüberschreitend unterwegs sind. Wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche Bußgelder. Ein Leitfaden für betroffene Unternehmen.

Die Uhr tickt, der Stichtag rückt näher: Mit dem EU-Mobilitätspaket I weitet die Europäische Union die Tachographenpflicht deutlich aus. Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein, wenn sie grenzüberschreitend im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Wichtig zu wissen: Auch Pkw mit Anhänger können betroffen sein, wenn das technisch zulässige Gesamtgewicht der Kombination 2,5 Tonnen überschreitet.

Bin ich betroffen? Drei Fragen zur Selbstprüfung

Der erste Schritt ist ein schneller Selbstcheck:

  • Erstens: Feld F.1 im Fahrzeugschein prüfen, dort steht die technisch zulässige Gesamtmasse.
  • Zweitens: Wird ein Anhänger mitgeführt? Dann zählt das Gesamtgewicht der Kombination.
  • Drittens: Fährt das Fahrzeug grenzüberschreitend im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr?

Nur wenn alle relevanten Kriterien zutreffen, besteht Tachographenpflicht. Rein nationale Fahrten und nicht gewerbliche Transporte sind ausgenommen. Achtung: Auch nur gelegentliche Auslandsfahrten begründen die Pflicht!

Welches Gerät ist vorgeschrieben?

Für betroffene Fahrzeuge ist ausschließlich der Smart Tachograph Version 2 (z. B. DTCO 4.1 oder Gen2 v2) gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Gerät verfügt unter anderem über eine automatische Grenzübertrittserkennung, GNSS-Ortung sowie eine Behördenschnittstelle. Ältere Geräte erfüllen die Anforderungen nicht. Die Nachrüstung umfasst den Einbau des Tachographen, eine fachgerechte Installation sowie die gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfung und Kalibrierung. Je nach technischer Vorrüstung des Fahrzeugs kommen unterschiedliche Varianten in Betracht. Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dafür eine zugelassene Werkstatt, die Sie berät und nach Fahrzeugprüfung ein konkretes Angebot unterbreiten kann.

Kfz-Mechaniker bei der Arbeit
Die Nachrüstung umfasst den Einbau des Tachographen, eine fachgerechte Installation sowie die gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfung und Kalibrierung.
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Was benötigen Unternehmen konkret?

Neben dem Tachographen selbst brauchen betroffene Betriebe eine Unternehmerkarte sowie Fahrerkarten für alle eingesetzten Fahrer. Hinzu kommen eine gesetzlich vorgeschriebene Archivierungssoftware mit Verstoß- und Bußgeldanalyse sowie ein Auslesegerät – etwa der DLK Smart – für die rechtssichere Datensicherung von Fahrerkarte und Massenspeicher. Wer den manuellen Download-Prozess automatisieren möchte, kann auf eine Remote-Download-Lösung setzen, die Fahrzeug- und Fahrerdaten automatisiert und zuverlässig sichert.

Warum sind Schulungen so wichtig?

Ein häufig unterschätzter Punkt: Der neue Tachograph allein reicht nicht. Fahrer müssen nachweislich von ihrem Betrieb unterwiesen werden, was keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht ist. Wer ohne ausreichende Kenntnisse fährt, begeht Verstöße, selbst wenn die Hardware korrekt eingebaut ist. Eine Schulung sollte die Grundlagen und Bedienung des DTCO abdecken, die korrekte Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten, den Daten-Download und seine Auswertung sowie den rechtssicheren Umgang mit Fehlern umfassen. Auch Disponenten und Fuhrparkverantwortliche sollten geschult sein. Archivierungspflichten, Download-Intervalle (28 Tage beim Fahrer) und möglichen Bußgeldrisiken sind hier die wichtigsten Themen.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Unterweisungen sicherstellen, dass das Fahrpersonal den Tachographen korrekt bedienen und wenn nötig auch manuelle Eingaben durchführen kann, weiß, wie man Ausdrucke und Downloads im Kontrollfall erstellt und diese Daten korrekt vorlegen kann. Ohne eine entsprechende Einweisung ist dies kaum umsetzbar.

Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt mit einem Klemmbrett
Kein Tachograph ohne Unterweisungen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Fahrpersonal den Tachographen korrekt bedienen kann.
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Ist es mit der Umrüstung bereits getan?

Die Umrüstung ist kein einmaliger Vorgang. Im Betrieb gilt: Kalibrierung alle zwei Jahre, regelmäßiger Datendownload und revisionssichere Archivierung, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie das Mitführen aller vorgeschriebenen Dokumente – wozu die Fahrerkarte, Ausdrucke im Fall einer Störung und Nachweise der letzten 56 Tage gehören. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert hohe Bußgelder, die mehrere tausend Euro betragen können, auch Auftraggeber können haftbar gemacht werden. Die Koordination von möglichen Kontrollen erfolgt grenzüberschreitend.

Bis zum 1. Juli bleibt nun nicht mehr viel Zeit! Wer nun die Umrüstung, die Beschaffung der Fahrerkarten und die nötigen Schulungen noch vor sich herschiebt, gerät allmählich massiv unter Druck. Informieren Sie sich jetzt und vereinbaren Sie schnell einen Termin in einer zugelassenen Werkstatt, die vor solchen Stichtagen erfahrungsgemäß oft ausgebucht sind.

Einen umfassenden Überblick über das EU-Mobilitätspaket 1 erhalten Sie in den Webinaren von Kienzle. Das Team berät Sie darüber hinaus umfassend über die Möglichkeiten zur Umrüstung. Alle Informationen auf einen Blick finden Sie hier: https://kienzle.de/eu-mobilitaetspaket/?utm_source=pr&utm_medium=referral&utm_campaign=pr


Kienzle Automotive

Die Kienzle Automotive GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist führend bei Tachographen- und Telematiklösungen für Nutzfahrzeuge in Deutschland. Mit einem herstellerunabhängigen Ansatz kombiniert Kienzle Systeme verschiedener Anbieter mit eigenen Modulen. Vom Rollout bis zum Support bietet Kienzle seinen Flotten- und Werkstattkunden den Service aus einer Hand an.




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