Anhänger: Fit für Updates?
Bis ein Update für ein Fahrzeug bereitsteht, passiert viel hinter den Kulissen. Benjamin Koller und sein Team bei TÜV SÜD kennen die Prozesse. Zum 1. Juli müssen auch Anhänger-Hersteller die UNECE-Regelungen für Cybersicherheit und Software-Updates erfüllen.
Schon seit Juli 2022 verpflichtet die EU-Rahmenverordnung 2018/858 Hersteller und Zulieferer zu einem konform aufgebauten Cybersecurity-Management-System gemäß UNECE R 155 – seit Juli 2024 gilt die Vorgabe auch für alle Neufahrzeuge in der EU. Parallel regelt die Wirtschaftskommission für Europa mit der UNECE R156 schon seit einigen Jahren die Voraussetzungen für Updates von Software in Steuergeräten von Fahrzeugen: Hersteller sowie Inverkehrbringer müssen demnach ein funktionierendes Software Update Management System (SUMS) nachweisen, wenn ihre Systeme softwareupdatefähig sind und die Software typgenehmigungsrelevante Funktionen beeinflussen kann. Wie es oft bei Regularien der Fall ist, galten und gelten bei der R155 und R156 verschiedene Stichtage für unterschiedliche Fahrzeugklassen und Bauteile. Aktuell rückt bei der R156 der nächste Stichtag näher.
„Auch Anhänger-Hersteller müssen die entsprechenden Nachweise bis Juli 2026 erbringen – das heißt, sie müssen ab diesem Zeitpunkt für updatefähige Systeme die Typgenehmigungen haben“, berichtet Benjamin Koller, Head of Safety – GHS Germany bei TÜV SÜD. Der Teamleiter des Safety-Teams arbeitet seit 16 Jahren bei der Prüforganisation, seit 2017 im Bereich hochautomatisiertes Fahren, seit 2021 in der aktuellen Position. Er macht deutlich: „Andernfalls dürfen Hersteller keine neuen Typen in den Verkehr bringen. Jetzt besteht also dringender Handlungsbedarf für diese Herstellergruppe!“ Je nach Prozessreife kann der Nachweis innerhalb weniger Wochen erfolgen.
Via Gutachten zur Zulassung
Auch Hersteller, die Komponenten nur integrieren oder zukaufen, müssen ein SUMS nachweisen, sofern diese Systeme updatefähig sind. Sie müssen ab Juli entsprechende Nachweise besitzen, wenn ihre Gesamtlösung an irgendeiner Stelle softwareupdatefähig ist. „Das ist bei neuen Systemen etwa über die OBD-Schnittstelle und Steuergeräte wie das EBS-System der Fall“, so Koller. Bislang wurden updaterelevante Aspekte häufig über die Zugmaschine abgedeckt, künftig sind jedoch eigenständige SUMS‑Nachweise der Anhänger‑Hersteller erforderlich. „Teilweise wurde die Brisanz lange Zeit nicht erkannt, sodass es jetzt für einige Hersteller eng wird“, urteilt Simon Kleemann, der seit zehn Jahren bei TÜV SÜD arbeitet und im Safety-Team unterschriftsberechtigter Prüfer im Technischen Dienst für EU-Typ- und UNECE-Genehmigungen ist. Als Schnittstelle vom Hersteller zur Genehmigungsbehörde kennt er den aktuellen Stand aus der täglichen Praxis bestens.
Damit der unterschriftsberechtigte Prüfer Kleemann letztlich den technischen Bericht abschließen kann, ist zuvor die Arbeit weiterer Fachrollen erforderlich. Dazu gehört insbesondere Dieter Ludwig in seiner Funktion als Auditor für Managementsysteme wie CSMS, SUMS. Er prüft und bewertet das CSMS, das integraler Bestandteil der jeweiligen Fahrzeug- oder Systemtypgenehmigung ist. Ludwig ist seit acht Jahren bei TÜV SÜD tätig und war zuvor als beratender Ingenieur in der Automobilindustrie aktiv. Insgesamt arbeiten 14 Experten und Sachverständige in Garching und Filderstadt im Team. Auch in Tschechien, Amerika, China, Japan und Korea ist TÜV SÜD vertreten. Das Portfolio von Kollers Mannschaft umfasst dabei funktionale Sicherheit, Cybersecurity, Typgenehmigung und Technical Advisory.
„Dabei führen wir unter anderem Konformitätsprüfungen gegen den Stand der Technik durch, etwa gemäß der ISO 26262 für funktionale Sicherheit, der ISO 21434 für Cybersicherheit oder der ISO 24089, die sich mit den Software-Update-Prozessen in der Automotive-Industrie befasst“, so Ludwig, der für die Überprüfungen auch zum Kunden fährt, um sich vor Ort die Update-Prozesse anzusehen und sie zu testen: Passt die Dokumentation? Wie sieht der Update-Prozess aus? Läuft er fehlerfrei? Was passiert bei einem Fehler? Auf Basis dieser Einschätzung entsteht ein technischer Bericht respektive das Gutachten, das dann an die Genehmigungsbehörde geht. Neu hinzu kam laut den Experten von TÜV SÜD die ISO/PAS 8800, wenn Künstliche Intelligenz in sicherheitsrelevanten Systemen eine Rolle spielt. „Auch dafür bieten wir natürlich Prüfungen, Assessments und Audits an“, so Koller.
"Auch Anhänger-Hersteller müssen die entsprechenden Nachweise bis Juli 2026 erbringen – das heißt, sie müssen ab diesem Zeitpunkt für updatefähige Systeme die Typgenehmigungen haben."
Benjamin Koller, Head of Safety – GHS Germany bei TÜV SÜD
Bis zur Typgenehmigung
„Wir begleiten die Kunden auf dem Weg zur Typgenehmigung von A bis Z“, beschreibt Koller das Portfolio von TÜV SÜD. „Mit der immer höheren Komplexität der Systeme ist es nötig, früh eingebunden zu sein, um dem Kunden die Prüfungen und Funktionsweisen von Managementsystemen und Sicherheitskulturen nahezubringen.“ Vorbewertungen können demnach dabei helfen, Arbeitsstände auf diesem Weg zu bewerten. Am Ende steht dann die Auditierung des Managementsystems oder die Typgenehmigung.
„Je vernetzter, intelligenter und eigenständiger die Systeme werden, desto mehr wächst das Risiko durch Schnittstellen – auch und gerade bei Fahrzeugsystemen, die Eingriffe in die Längs- und Querführung steuern“, macht Koller abschließend die Relevanz von Sicherheitsstandards deutlich. Letztlich stehen hinter all den Bemühungen nicht nur, die Systeme abzusichern, sondern die Vision Zero der EU, eine höhere Verkehrssicherheit, ein besserer Straßenfluss, weniger Emissionen.
TÜV SÜD Ansprechpartner
TÜV SÜD Division Mobility
Peter Salzberger
Sales Manager
Global Homologation Service
Tel: +49 160 95396791
Mail: peter.salzberger@tuvsud.com