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Richter bremsen Überholverbotsgegner aus

24.09.2010 10:33 Uhr

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Die Hartnäckigkeit des Yacht-Transporteurs Günter Obst hat sich – sicher zur Freude manches PKW-Fahrers - letztlich nicht ausgezahlt. Seit Jahren kämpft er vor Gericht mal mehr, mal weniger erfolgreich gegen aus seiner Sicht ungerechtfertigte LKW-Überholverbote. Mit zwei der Klagen des selbstfahrenden Transportunternehmers, bei denen es um LKW-Überholverbote auf der A7, der A45 und der A8 (Ost) ging, hat sich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Und entschieden, dass die Überholverbote großteils zulässig sind, da auf den betreffenden Streckenabschnitten eine besondere Gefahrenlage bestehe.

Auch wenn das Überholen dort offenbar tatsächlich besonders gefährlich ist und die Verbote daher rechtens sind – die Vielzahl der LKW-Überholverbote in Deutschland ist für Fahrer belastend. Freie Fahrt für PKW, aber dauerhaftes Kolonnefahren für LKW – das kann nicht die Lösung sein. Das über lange Distanzen monotone Fahren in einer Zwangskolonne ist ermüdend und deshalb ein Unfallrisiko.

Klar, gefährlich sind auch minutenlange Überholmanöver der Trucker. Deshalb sind Elefantenrennen unabhängig von Überholverboten verboten. Wer sich solche Rennen liefert, gehört bestraft.

Doch letztlich liegt es in der Hand der LKW-Fahrer selbst, das Vertrauen der Behörden und PKW-Fahrer zu gewinnen. Das heißt: Überholen nur wenn nötig und ohne Gefahr und Behinderungen möglich. Und die Überholten sollten den Vorbeiziehenden passieren lassen. Auch wenn Günter Obst bei den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern auf taube Ohren gestoßen ist – umsonst war sein Kampf sicher nicht. Statt zu jammern hat er sich für seine Interessen und die seiner Berufskollegen stark gemacht. Die Aufmerksamkeit der Medien war dem streitlustigen Einzelkämpfer gewiss und so hat er die Öffentlichkeit mit seinem Anliegen erreicht. Dieser Hartnäckigkeit gebührt Respekt.

Kathrin Petersen, Redakteurin

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