Aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind Spediteure, Transporteure und Logistiker ab diesem Jahr verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten von Mitarbeitern aufzeichnen, die weniger als 2958 Euro brutto monatlich verdienen. Daher unsere Frage der Woche:
Befinden sich schon alle betroffenen Arbeitnehmer in der gemäß MiLoG vorgeschrieben Zeiterfassung?
Am besten gleich online abstimmen auf der Website der VerkehrsRundschau.