Der Bundesrat hat die Entscheidung über ein Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen auf den 13. Juli verschoben. Als Auslöser dafür gilt vor allem Nordrhein-Westfalen, das dem Vorschlag des Bundes-umweltministers Jürgen Trittin ablehnend gegenüber stand. Danach sollte ab 2002 ein Zwangspfand für Dosen, Einweg- und Kunststoffflaschen gestaffelt in Höhe von 0,25 Euro bis 0,50 Euro erhoben werden. Der Handel bedauerte, dass der Bundesrat sich nicht zu einer Ablehnung des Zwangspfandes durchringen konnte. "Die Vertagung zeigt, dass das Zwangspfand von den meisten Ländern nicht gewollt ist", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände, Hermann Franzen. (vr/cd)
Zwangspfand weiter unsicher
Bundesratsentscheidung wegen Nein aus NRW verschoben