Kaftfahrer haben keinen vetraglichen Anspruch auf die Erstattung von Geldbußen bei Lenkzeitüberschreitungen, da entsprechende Zusagen der Arbeitgeber sittenwidrig sind.
- Zusagen für die Erstattung von Geldbußen sittenwidrig (8.3 KB, PDF)
Kaftfahrer haben keinen vetraglichen Anspruch auf die Erstattung von Geldbußen bei Lenkzeitüberschreitungen, da entsprechende Zusagen der Arbeitgeber sittenwidrig sind.
Kaftfahrer haben keinen vetraglichen Anspruch auf die Erstattung von Geldbußen bei Lenkzeitüberschreitungen, da entsprechende Zusagen der Arbeitgeber sittenwidrig sind.
Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!