Zollerleichterungen für Güterverkehr in die Schweiz

20.03.2009 17:25 Uhr
EU-Kommission
Brüssel beschließt Zolllockerung bei Güterverkehren in die Schweiz (Bild: EU-Kommission)
© Foto: Christoph Papsch/ddp

EU-Kommission beschließt Lockerung der Grenzkontrollen im LKW- und Bahnfrachtverkehr

Brüssel. Die EU-Kommission hat am Freitag eine Lockerung der Zollkontrollen im LKW- und Bahnfrachtverkehr zwischen der EU und der Schweiz auf den Weg gebracht. Sie präsentierte einen Vorschlag für einen Beschluss des EU-Ministerrats, der den Geltungsbereich des Zollabkommens EU-Schweiz von 1990 erweitern soll. Mit einer Neufassung soll die Verpflichtung wegfallen, beim bilateralen Handel zwischen der EU und der Eidgenossenschaft dem Zoll vorab auf elektronischem Wege sicherheitsrelevante Informationen zu übermitteln. Im Gegenzug, teilte die Kommission mit, werde die Schweiz beim Handel mit Drittländern Zollregeln anwenden, wie sie für das Überqueren der EU-Außengrenzen gelten. Damit würden „reibungslose Handelsströme zwischen der Schweiz und der EU und gleichzeitig ein hoher Grad an Sicherheit in der Versorgungskette gewährleistet“. Der Vorschlag muss vor der Unterzeichnung des aktualisierten Abkommens, das am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, vom EU-Ministerrat und Schweizerischen Bundesrat gebilligt werden. Der EU-Steuer- und Zollkommissar László Kovács wertete die Vereinbarung als „volle gegenseitige Anerkennung der sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und damit faktisch die Ausweitung des Gebiets, in dem EU-Maßnahmen für die Zollsicherheit gelten.“ Dies entspreche dem intensiven Warenaustausch zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz und dem „starken beiderseitigen Interesse, im Zollbereich gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden“. Für mehr Sicherheit im internationalen Handel hatte die EU 2006 schärfere Zollkontrollen eingeführt. Dazu gehören Regeln und Fristen zu Vorabinformationen für alle Warenströme in das und aus dem EU-Zollgebiet sowie Risikoanalyse und Risikomanagement. Gleichzeitig gelten für so genannte zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte (ZWB) Erleichterungen bei der Zollabfertigung, die nun von der Schweiz übernommen werden. Außerdem werden beide Seiten ihre Risikomanagementsysteme anerkennen und auf eine entsprechende gemeinsame Rahmenregelung hinarbeiten. Nach EU-Angaben passierten in den letzten Jahren im Tagesdurchschnitt 23.000 Lastwagen und 4400 Bahnwaggons die Grenze zwischen der Schweiz und den EU-Nachbarn Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich. Im Jahr 2007 überquerten über eine Millionen Laster die Grenzstelle Basel/Weil mit einem der wichtigsten Zollämter an der deutsch-schweizerischen Grenze. Dabei fuhren zwischen 1200 und 2000 Laster über die Nord-Süd-Grenze und 1900 bis 3000 in entgegengesetzter Richtung. Zu bewältigen waren 402.400 Einfuhr- und 492.500 Ausfuhranmeldungen sowie 685.600 Versandvorgänge. (dw)

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