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Zoll Erfurt stellt 32 Unregelmäßigkeiten bei KEP-Diensten fest

14.02.2019 15:34 Uhr
Zoll Erfurt stellt 32 Unregelmäßigkeiten bei KEP-Diensten fest
In Thüringen und Südwestsachsen wurden Kurier- und Paketdiensten auf die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert (Symbolfoto)
© Foto: picture alliance/Oliver Berg/dpa

Im Rahmen bundesweiter Schwerpunktkontrollen wurde in Thüringen und Südwestsachsen bei Kurier- und Paketdiensten die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert.

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Erfurt. Am Freitag, 8. Februar, haben 140 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt mit Unterstützung von Beamten der Bundespolizei und der Landespolizei die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Kurier-, Express und Paketdiensten (KEP) in Thüringen und Südwestsachsen kontrolliert. Die Kontrollen waren Bestandteil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Bei den Prüfungen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes legten die Zöllner dabei besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des für diese Branche gesetzlich festgelegten Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2019 gilt für die Beschäftigten von KEP-Dienste der Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamtes wurden bei diesen Überprüfungen 960 Personen vor Ort (459 in Thüringen und 501 in Südwestsachsen) zu ihrem Arbeitsbedingungen befragt und in vier Unternehmen Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden in Thüringen vier und in Südwestsachsen drei Arbeitgeber kontrolliert.

Insgesamt 57 Unregelmäßigkeiten

Im Ergebnis wurden 57 Unregelmäßigkeiten festgestellt (43 in Thüringen und 14 in Südwestsachsen). Diese müssen jetzt durch weitere Prüfungen oder im Zuge von Ermittlungen geklärt werden. Davon ergaben sich in 32 Fällen (28 in Thüringen und vier in Südwestsachsen) Beanstandungen, dass Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt bekommen. In drei weiteren Fällen (zwei in Thüringen und einer in Südwestsachen) gibt es Hinweise, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen. In Thüringen wurde ein ausländischer Arbeitnehmer ohne Aufenthalts - und Arbeitserlaubnis beim Arbeiten angetroffen.

Der Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt erstreckt sich über den Freistaat Thüringen und Südwestsachsen (Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Landkreis Zwickau, Teile des Landkreises Mittelsachsen und der Stadt Chemnitz). (tb)

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