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WSV-Streiks: NRW-Häfen bezweifeln Rechtmäßigkeit der Aktionen

01.08.2013 12:11 Uhr
Verdi
Sind die von Verdi initiierten Streikaktionen überhaupt rechtmäßig, fragen die NRW-Häfen
© Foto: dapd/Joerg Sarbach

Die Interessengemeinschaft Häfen und Wasserstraßen NRW will mögliche Schadenersatzansprüche juristisch prüfen lassen.

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Hamm. Die Häfen in Nordrhein-Westfalen (NRW), die von den Streiks der Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) massiv betroffen sind, stellen die Fragen nach der Rechtmäßigkeit der Aktionen und wollen Schadenersatzansprüche juristisch klären lassen. Das geht aus einer Mitteilung der Interessengemeinschaft Häfen und Wasserstraßen NRW hervor.

„Für die betroffenen Unternehmen in NRW eindeutig die Haftungsfrage im Vordergrund“, sagt Werner Spionkowski die Interessenlage der Häfen- und Speditionsunternehmen. Das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) formuliere die Grundlagen des hoheitlichen Handelns und gebe Hinweise auf Haftung. „Das Infrastrukturrecht als übergreifendes Rechtsgebiet stellt  für alle Verkehrsinfrastrukturen immer die grundsätzlichen Fragen nach der Rolle des Staates - sei es als Anbieter oder als Gewährleister eines angemessenen Versorgungsniveaus-, der Planung, Zulassung und Finanzierung der erforderlichen Anlagen, der Reglementierung des Zugangs zu Infrastrukturen sowie des Umgangs mit natürlichen Monopolen“, schreibt der Verband, der eine juristische Überprüfung  verlangt, ob hoheitliche Aufgaben nicht wahrgenommen wurden, weil Beamte fehlten, die Aufgaben der Schleusenwärter hätten übernehmen können. Die Häfen in NRW haben den Bundesverband aufgefordert, eine rechtsverbindliche Position zu erarbeiten, um mögliche Schadensersatzansprüche  formulieren zu können

„Geiselhaft für Partikularinteressen“

Günter Haberland als Vorsitzender der Interessengemeinschaft Häfen und Wasserstraßen NRW verweist auf die Probleme durch die Streiks: „Es ist schwierig und teuer, überhaupt ein Schiff zu bekommen, weil keiner mehr ins Kanalgebiet fahren will.“ Er sieht das Verhalten der Gewerkschaft Verdi „rechtlich problematisch“ weil mehrere Tausend Mitarbeiter in Unternehmen und Schifffahrt „in Geiselhaft für Partikularinteressen“ genommen würden. „Persönlich bin ich schon seit langer Zeit der Auffassung, dass es nicht nur beim Eigentum, sondern auch bei Verbandsmacht eine Sozialpflichtigkeit geben muss“, stellt Haberland fest. „Für mich spricht viel dafür, dass die hier vorliegende vorsätzliche Schädigung Dritter sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB ist und damit zum Schadenersatz verpflichtet.“ (diwi)

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KOMMENTARE

Andreas Kötting

07.08.2013 - 07:10 Uhr

Statt die Rechtmäßigkeit eines Streiks anzuzweifeln und ver.di die Schuld daran zu geben, sollte Herr Haberland sich lieber nach den Fakten erkundigen. Fakt ist, dass nur gestreikt wird, weil sich der Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer weigert, mit den Vertretern der Beschäftigten - sprich der Gewerkschaft- ernsthaft zu verhandeln. Er stellt Vorbedingungen für Tarifverhandlungen auf, die einem Tarifdiktat gleichen und zeigen, dass ihm die Beschäftigten der WSV im Grunde egal sind. Er gibt Unsummen aus für Rechtsgutachten, die noch nicht mal das Papier, auf dem sie stehen wert sind, nur damit er nicht mit den Beschäftigten verhandeln muss. Er gibt Versprechungen ab, von denen er jetzt schon weiß, dass er sie nicht halten kann und will, nur damit er nicht mit den Beschäftigten verhandeln muss. Er ändert einseitig gegen den Willen der Beschäftigten Arbeitsverträge, nur damit er nicht mit den Beschäftigten verhandeln muss. Er behauptet sogar, dass seine Versprechungen rechtlich mehr wert sind als ein Tarifvertrag, nur damit er nicht mit den Beschäftigten verhandeln muss. Der Streik könnte ganz schnell beendet werden, wenn Herr Ramsauer sich seiner Verantwortung gegenüber seinen Beschäftigten stellen würde und Tarifverhandlungen aufnehmen würde. Das sollte Herr Haberland bei Frau Merkel, Herrn Friedrichs und Herrn Ramsauer einfordern, statt über mögliche Schadensersatzansprüche gegen ver.di nachzudenken und über Geiselhaft zu schwadronieren.


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