VR-Rechtstipp: Betriebsrat fragen

19.09.2002 00:00 Uhr

Bei der Einführung und Nutzung moderner Telekomunikationsmittel mischt auch der Betriebsrat mit

E-Mail und Internet bedeuten für den Arbeitgeber neben schnellerer Kommunikation auch bessere Überwachung der Mitarbeiter. Häufig hat hier der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.

Durch die Nutzung von Telefonanlagen durch den Arbeitnehmer, die Möglichkeit, E-Mails zu empfangen oder zu versenden, entsteht häufig ein Spannungsfeld: Einerseits hat der Arbeitgeber ein starkes Interesse daran, dem Arbeitnehmer auf die Finger zu schauen, ob er die ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel für private Zwecke nutzt. Andererseits ist dem Arbeitnehmer daran gelegen, dass sein allgemeines Persönlichkeitsrecht gewahrt wird, er also insbesondere nicht ohne sein Wissen oder seine Zustimmung bei der Nutzung der neuen Medien überwacht wird. Frage des Einzelfalls Ob der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung neuer Medien ein Mitbestimmungsrecht hat (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz), hängt vom Einzelfall ab. Gerichte haben bereits folgende Fälle entschieden: Die Erfassung von Daten über die von Arbeitnehmern geführten Telefongespräche unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Gegen eine Betriebsvereinbarung, die die Erfassung der vollen Zielnummer bei Dienstgesprächen und Privatgesprächen aus dienstlichem Anlass erlaubt, bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn daneben Privatgespräche geführt werden dürfen, bei denen die Zielnummer durch Eingabe eines Spezialcodes nicht erfasst wird (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Mai 1986, Aktenzeichen 1 ABR 48/84). Technische Einrichtungen unterliegen bereits dann der Mitbestimmung, wenn mit ihnen eine Kontrolle von Leistungs- und Verhaltensdaten einzelner Arbeitnehmer möglich ist (Bundesarbeitsgericht vom 11. März 1986, Az.: 1 ABR 12/84). Eine fristlose Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit ohne vorherige Abmahnung ist unwirksam. Das gilt, sofern der Arbeitgeber eine vorangegangene private Nutzung längere Zeit ohne Widerspruch hingenommen hat (Arbeitsgericht Wesel, Az.: 5 Ca 4021/00) (kro) § 87 Betriebsverfassungsgesetz im Wortlaut

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


Fahrer und Betreuer für ein GastroMobil (m/w/d)

Stuttgart, Tübingen, Rottenburg

KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.