Vorläufig keine EU-Strafzettel

10.12.2008 18:12 Uhr
Bußgeld
Strafzettel werden auch weiterhin nicht EU-weit eingetrieben (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Verkehrsministerrat einigt sich nicht auf grenzenloses Knöllchen

Brüssel. Weil sich die EU-Verkehrsminister über das Rechtsverfahren in der Gesetzgebung streiten, bleiben Verkehrssünder im EU-Ausland vorläufig straffrei. Trotz scharfer Einwände von EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani beharrten Unionsländer in der gestrigen Brüsseler Ministerdebatte zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten weiterhin darauf, den Richtlinien-Entwurf den EU-Justizministern zu überlassen. Den Vorwurf Tajanis, der Rat verstricke sich in juristische Förmlichkeiten, konterte Dänemarks Verkehrsminister Lars Barfoed mit dem Gegenargument, eine Ratsentscheidung müsse „rechtlich in Ordnung“ sein. Es sei die EU-Kommission, die sich „stur“ stelle und eine schnelle Lösung blockiere. „Alle rechtlichen Zweifel müssen ausgeräumt werden“, forderte auch Polen. Deutschland und die Niederlande sind derselben Ansicht. Strafverfolgung sei Sache der Justiz- und nicht der Verkehrsminister. Alle vier Länder hatten schon bei der Ratstagung am 9. Oktober gemeinsam mit elf anderen Mitgliedstaaten einen Wechsel der Rechtsgrundlage von der die Verkehrspolitik einschließenden so genannten ersten Säule des EU-Vertrags in den dritten Pfeiler der Justiz- und Innenpolitik gefordert. Dagegen warnte Italiens Verkehrsminister Altero Matteoli vor einer Verschleppung der Gesetzgebung. Der Verkehrskommissar wies in einem temperamentvollen Plädoyer darauf hin, dass es um „keine Rechts-, sondern eine Sicherheitsfrage“ gehe und dass „juristische Haarspalterei“ betrieben werde. Jährlich gebe es immer noch über 40.000 Verkehrstote auf EU-Straßen, aber „die juristischen Dienste streiten um die Rechtsbasis“. Tajani appellierte an die Ministerriege, das ehrgeizige EU-Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, die Zahl der Verkehrstoten von 2001 bis 2010 zu halbieren. Die Kommission wolle die Befugnisse der Länder nicht mit EU-harmonisiertem Strafrecht beschneiden, sondern für in- und ausländische Rechtsverletzer eine strafrechtliche Gleichbehandlung für die vier schwersten Verstöße gegen Tempo- und Promillegrenzen sowie Gurtpflicht und rote Ampel erreichen. Tajani zeigte sich „verärgert“, da eine Verlagerung der Rechtszuständigkeit unsinnig sei. Wenn der neue EU-Vertrag angenommen werde, entfalle der dritte Rechtspfeiler und damit die Arbeitsgrundlage für dieses Gesetz. Es gehe aber darum, mit einer schnellen Annahme der Richtlinie Menschenleben zu retten. Sowohl das Europäische Parlament (EP) als auch der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) sind wie die Kommission der Ansicht, der Gesetzesvorschlag gehöre in die erste Vertragssäule. Alles andere bedeute den Ausschluss des Parlaments von der Mitbestimmung über ein so wichtiges Gesetz zur Verkehrssicherheit und könne nicht akzeptiert werden. Das Projekt war beeits am 9. September im EP-Verkehrsausschuss gebilligt worden. Ein elektronischer Informationsaustausch zwischen den Ländern soll es laut Vorschlag der Kommission vom 19. März ermöglichen, Fahrzeuge von Rechtsverletzern grenzübergreifend zu identifizieren und Bußgeldbescheide auch ins EU-Ausland zu übermitteln. (dw)

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