Frankfurt/Fulda. Vor einem geplanten Spitzentreffen mit Bahnchef Hartmut Mehdorn an diesem Freitag forderte die konkurrierende Gewerkschaft Transnet ein Einlenken der GDL, die einen eigenen Tarifvertrag will. Der am Montag erzielte Abschluss mit Transnet und GDBA sieht 4,5 Prozent Einkommensplus vor. Das wäre nach einer Sonderklausel aber hinfällig, sollte die Bahn der GDL separat mehr Geld gewähren. Von gerichtlich verhängten Warnstreik-Verboten auf Antrag der Bahn will sich die Lokführergewerkschaft befreien. Der Transnet-Vorsitzende Norbert Hansen sagte an die Adresse des GDL-Chefs Manfred Schell: Transnet sei weiterhin bereit, mit der GDL eine Verhandlungsgemeinschaft zu bilden. Der erste Schritt dazu müsse aber von der GDL kommen, sagte Hansen auf einem außerordentlichen Gewerkschaftstag in Fulda. Er gehe davon aus, dass die GDL den von Transnet und GDBA bereits ausgehandelten Tarifvertrag letztendlich ebenfalls unterschreiben werde. Die darin vereinbarte Einmalzahlung von 600 Euro soll bereits im August überwiesen werden. Mehdorn hatte angekündigt, der GDL bei dem Spitzentreffen exakt den mit Transnet und GDBA erzielten Abschluss als Angebot vorzulegen. Die GDL hatte mehrmals erklärt, den Vertrag nicht übernehmen zu wollen und verlangt in einem separaten Abschluss für Lokführer und Zugbegleiter je nach Berufserfahrung mehr als 20 Prozent Plus. Zur Durchsetzung dieser Forderung hatte die GDL am Dienstag zum zweiten Mal bundesweit den Bahnverkehr mit Warnstreiks beeinträchtigt. Sollte die Bahn der GDL ein höheres Angebot als den anderen beiden Gewerkschaften machen, geriete der Abschluss mit Transnet und GDBA wieder in Gefahr. Diese könnten den Vertrag sofort wieder kündigen, wie in einer Zusatzvereinbarung festgeschrieben ist. Dann könnten Transnet und GDBA neue Verhandlungen verlangen und auch wieder zu Warnstreiks aufrufen. Ein Bahnsprecher sagte, eine solche Regelung sei „völlig üblich“, wenn es konkurrierende Gewerkschaften gibt. Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit ihrer Warnstreiks legte die GDL am Mittwoch Widersprüche bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf und Mainz ein. Die Bahn hatte am Dienstag Einstweilige Verfügungen gegen die Arbeitsniederlegungen durchgesetzt, die sie für illegal und unverhältnismäßig hält. Die Richter gaben der Bahn Recht: Warnstreiks verletzten Friedenspflichtregeln in ungekündigten Tarifverträgen. Eine Gewerkschaftssprecherin sagte, aus dem GDL-Entwurf für einen Tarifvertrag für das Fahrpersonal seien nun Teile herausgenommen worden, die von den Gerichten beanstandet worden waren. Auf Grund dieser „geänderten Umstände“ sei eine Aufhebung der Verfügungen beantragt worden. Die Widersprüche haben nach Angaben des Landesarbeitsgerichts in Mainz keine aufschiebende Wirkung, so dass es zunächst beim Verbot der Warnstreiks bleibt.
Vorerst keine Bahn-Warnstreiks – Transnet fordert Einlenken der GDL
Bahnreisende müssen in dieser Woche nicht mehr mit Verspätungen und Zugausfällen wegen Warnstreiks rechnen. Bis einschließlich Sonntag werde zu keinen neuen Aktionen aufgerufen, teilte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Mittwoch in Frankfurt mit.