Stuttgart. Die Baden-Württemberger können möglicherweise am 27. November über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 abstimmen. Landeswahlleiterin Christiane Friedrich hat die Kommunen aufgefordert, diesen Termin zu prüfen, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag in Stuttgart einen Bericht der "Badischen Neuesten Nachrichten". Diese sogenannte Anhörung gehört zum Ablauf eines Volksentscheids, damit die Kommunen rechtzeitig die Abstimmung organisieren können. In dem Verfahren können auch andere Termine vorgeschlagen werden; dies sei aber noch nie der Fall gewesen.
Ob es zu einem Volksentscheid kommt, hängt vom Parlament ab. In einer Sondersitzung am 16. September wollen die Abgeordneten über das Ausstiegsgesetz zu Stuttgart 21 beraten und am 28. September darüber abschließend entscheiden. Die Abgeordneten der Grünen und der SPD wollen gegen den Entwurf ihrer Regierung stimmen. Auf diese Weise kommt es zu einem Konflikt zwischen Regierung und Parlament, der eine Volksabstimmung ermöglicht.
Allerdings könnte eine juristische Prüfung das Verfahren noch erheblich in die Länge ziehen. Die Liberale liebäugeln mit einer Klage. Ihrer Meinung nach darf das Volk nicht über Projekte abstimmen, die direkt den Haushalt betreffen. Dies ist bei Stuttgart 21 der Fall, da das Land nach bisherigen Planungen 824 Millionen Euro zu dem Milliarden-Projekt beisteuern soll. (dpa)