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Verwaltungsgericht Stuttgart prüft Klage gegen Luftreinhaltplan

19.07.2017 15:20 Uhr
Verwaltungsgericht Stuttgart prüft Klage gegen Luftreinhaltplan
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch will ein Dieselfahrverbot in Stuttgart erwirken, das Land setzt auf die Nachrüstung der Fahrzeuge
© Foto: Marijan Murat/dpa/picture-alliance

Die Deutsche Umwelthilfe will das Land Baden-Württemberg per Gerichtsentscheid dazu bringen, ab 2018 wirksamere Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in Stuttgart einzuführen - etwa Fahrverbote.

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Stuttgart. Macht das Land Baden-Württemberg genug gegen die seit Jahren hohe Belastung der Stuttgarter Luft mit Feinstaub und Stickoxiden? Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt seit Mittwoch über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land und den neuen Luftreinhalteplan, der vom 1. Januar 2018 an in Stuttgart gelten soll. Mit einer Entscheidung wird nicht vor der nächsten Woche gerechnet.

Während die DUH allein in Fahrverboten für Dieselautos ein wirksames Mittel gegen die Luftverschmutzung sieht, versucht das Land, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine groß angelegte Nachrüstung älterer Dieselmotoren die Luft ebenfalls nachhaltig bessern kann. Dann könne man auf die gerade in der Autostadt unpopulären temporären Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab 2018 verzichten.

Blaue Plakette keine Option

Land und Stadt hätten dem Gericht am liebsten die Einführung einer blauen Plakette präsentiert, mit der gezielt ältere Dieselautos aus Umweltzonen ausgesperrt werden könnten. Allerdings lehnt unter anderem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Idee ab und verweist auf schärfere Regeln für die Pkw-Zulassung, die ab Herbst nach und nach in Kraft treten.

Bei der Verhandlung um drohende Fahrverbote für Dieselautos in Stuttgart ab 2018 vor dem Verwaltungsgericht setzt das Land auf einen Aufschub. Erst müsse abgewartet werden, ob mögliche Nachrüstungen älterer Dieselautos eine ähnliche Wirkung für die Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt haben, sagten Vertreter des Landes bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.

Experten des Landes gehen davon aus, dass 50 Prozent der Diesel, die nur die Abgasnorm Euro-5 erreichen, nachgerüstet werden müssten, um die Wirkung der angedachten Fahrverbote für die Luftreinhaltung zu erreichen. Die Machbarkeit beruhe auf Angaben der Autoindustrie. Ursprünglich sollten Fahrverbote bereits ab 1. Januar 2018 gelten. Man wolle aber 2018 erst überprüfen, ob die Nachrüstung greift.

Sollte das nicht der Fall sein, greife man zu den Fahrverboten, hieß es. Die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid wolle man spätestens 2020 einhalten - möglichst flächendeckend. (dpa/ag)

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