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Verkehrsministerium schaltet sich im Streit um Ostseepipeline ein

15.04.2011 13:30 Uhr
Verkehrsministerium schaltet sich im Streit um Ostseepipeline ein
Hat Polen einen Kompromissvorschlag unterbreitet: Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle
© Foto: DSLV/Sepp Spiegl

Eine polnische Hafengesellschaft klagt gegen den Trassen-Verlauf / Deutschland setzt auf einen Kompromiss mit Polen

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Berlin/Zug/Lubmin. Im Streit um den Verlauf der Ostsee-Gaspipeline vor dem polnischen Grenzhafen Swinemünde (Swinoujscie) hat sich das Bundesverkehrsministerium eingeschaltet. Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle habe der polnischen Vizeministerin für Infrastruktur, Anna Wypych-Namiotko, einen Kompromissvorschlag unterbreitet, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag der „Deutschen Presseagentur". „Wir streben damit eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung an."

Die Hafengesellschaft Swinemünde hatte am 23. März Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Genehmigung für den Bau der Ostsee-Gaspipeline eingereicht. Beklagter ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), eine Unterbehörde des Bundesverkehrsministeriums.

Polen fordert: Gasrohre sollen tiefer im Meeresboden verlegt werden

Die polnische Hafengesellschaft will erreichen, dass die Gasrohre tiefer im Meeresboden verlegt werden, damit künftig auch Flüssiggas-Tanker mit einem Tiefgang von 15 Metern den Hafen gefahrlos erreichen können. Die Trasse kreuzt die Fahrrinne zum Hafen Swinemünde. Das Flüssiggas-Terminal, mit dem Polen nach den Worten von Regierungschef Donald Tusk eine „echte Energieunabhängigkeit" erreichen will, soll 2014 fertiggestellt sein.

Den Angaben zufolge können bisher Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,5 Metern die Pipeline kreuzen. Die Leitung wird vom Firmenkonsortium Nord Stream finanziert und gebaut, das vom russischen Energieriesen Gazprom mit 51 Prozent der Anteile dominiert wird.

Deutscher Kompromiss: Nordansteuerung wird zum Hafen weiter nach Osten verlegt

Der deutsche Vorschlag sieht nun vor, dass die Nordansteuerung zum Swinemünder Hafen weiter nach Osten in 19 Meter tiefes Gewässer verlegt wird, wie die Ministeriumssprecherin sagte. Damit könnten problemlos Schiffe mit großem Tiefgang Swinemünde erreichen. Allerdings würde sich die Fahrzeit zwischen Swinemünde und dem schwedischen Ystad damit um 30 Minuten verlängern. Staatssekretär Scheurle werde am 20. April nach Warschau reisen, um mit Wypych-Namiotko den Vorschlag zu beraten.

Das Investorenkonsortium selbst hält die Klage für unbegründet und verweist auf die Baugenehmigung. Der erste Strang der 1220 Kilometer langen Pipeline sei an dem beklagten Abschnitt bereits verlegt, sagte der für Genehmigung zuständige Nord-Stream-Direktor Dirk von Ameln. Der erste Strang soll wie geplant im Herbst 2011 in Betrieb gehen. Bisher gebe es zudem keine konkreten Planungen der Polen für eine Vertiefung der bisherigen Fahrrinne. Sollte die Klage der Polen Erfolg haben, müsste die Pipeline laut Ameln mit großem Aufwand in den Meeresboden eingepflügt werden. Die Kosten beliefen sich vorsichtigen Schätzungen zufolge auf rund 50 Millionen Euro.

Nord Stream hält polnisches Vorhaben für nicht realisierbar

Nord Stream hält das Vorhaben der Polen auch aus Umweltgründen für nicht realisierbar. So müsste für eine Vertiefung der Fahrrinne auf einer Länge von 60 Kilometern und einer Breite von 500 Meter der Boden um bis zu fünf Meter abgetragen werden. „Das ist ein Eingriff in die Umwelt, der nicht genehmigungsfähig ist", hieß es. Die bisherige Fahrrinne führt auch durch deutsche Hoheitsgewässer - die Genehmigung dafür müsste das (BSH) erteilen.

Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) hatte am Donnerstag im Landtag versichert, dass mit dem Bau des zweiten Leitungsstranges wie geplant im September begonnen werde. Die Klage der Stettiner Hafengesellschaft habe nach dem Bundesberggesetz keine aufschiebende Wirkung. Ein Eilantrag sei nicht gestellt worden, und er rechne auch nicht damit, sagte Seidel. (dpa) 

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