Frankfurt/Main. Die Richter wiesen damit die Klage eines Straßenbahnfahrers gegen ein Verkehrsunternehmen zurück (Aktenzeichen: 7 Ca 5391/06). Die Mitarbeiter des Betriebes kommen alljährlich in den Genuss von Ausgleichszahlungen für ihre privaten Stromkosten. Obwohl diese Regelung ausschließlich nur für eine Wohnung gilt, reichte der Arbeitnehmer auch noch für eine Zweitwohnung eine Abrechnung ein und erhielt deshalb rund 960 Euro ausgezahlt. Nachdem dieser Vorfall bekannt geworden war, wurde dem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt das Erschleichen von Vergünstigungen grundsätzlich den Betrugstatbestand. Ohne Erfolg verwies der klagende Arbeitnehmer darauf, dass die manipulierte Abrechnung nichts mit seinen „Hauptleistungspflichten als Schienenbahnfahrer“ zu tun habe. Die finanzielle Schädigung des Arbeitgebers allein reiche für eine fristlose Kündigung aus, erklärte der Vorsitzende Richter.
Vergünstigungen erschlichen: Fristlose Kündigung rechtens
Erschleichen sich Arbeitnehmer Vergünstigungen ihres Arbeitgebers, riskieren sie die fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.